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Zulassungsvoraussetzungen Master Baumanagement

 

1. Voraussetzung für die Zulassung ist:

  • Besitz eines Bachelorabschlusses/Diplomabschlusses oder eines anderen, mindestens gleichwertigen Hochschulabschlusses der Fachrichtungen Architektur, Baubetrieb, Bauingenieurwesen, Baumanagement, Betriebswirtschaft, Immobilienwirtschaft, Infrastruktur, Wirtschaftwissenschaften oder in einem vergleichbaren Studiengang, der einem Studienumfang von mindestens 180 Kreditpunkten; (ECTS) entspricht, mit einer ECTS-Bewertung von mindestens B oder einer Gesamtnote von 2,3 oder besser.
  • Bei ausländischen Studienbewerbern wird eine Umrechnung in das deutsche Notensystem gemäß den Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchgeführt.
  • Studierende mit weniger als 210 CP (aber mindestens 180 CP) sowie Studierende mit Hochschulabschluss aus den Fachrichtungen Architektur, Baubetrieb, Bauingenieurwesen, Betriebswirtschaft, Immobilienwirtschaft, Infrastruktur, Wirtschaftswissenschaften oder aus einem vergleichbaren Studiengang haben Angleichungskurse zu absolvieren, die zu einem Umfang von bis zu 30 CP führen und die Studiendauer verlängern können. Art, Umfang und Prüfungsleistung der Angleichungskurse bestimmt der Studiendekan des Studienganges.

2. Eine einschlägige praktische Berufstätigkeit in den in Abs. 1 genannten Fachrichtungen mit der Dauer von mindestens einem Jahr wird mit einem Abzug von 0,3 von der Gesamtnote berücksichtigt.

3. Die Rangliste wird auf Grund der Gesamtnote aus Bewerbern mit der Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Abs. 1 gebildet.

4. Übersteigt die Anzahl der Bewerber die Anzahl der Studienplätze, entscheidet die Platzierung in der Rangliste über die Zulassung.

Die detaillierten Informationen zur Zulassung finden Sie hier.

Die aktuelle Fassung der Studien- und Prüfungsordnung können Sie hier downloaden.