FAQ/Erstsemesterinfo
Bachelorstudiengang Elektrotechnik - Informationstechnik
Herzlich willkommen an der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik. Die vorliegende FAQ soll den Studierenden des Bachelorstudiengang Elektrotechnik - Informationstechnik den Einstieg ins Studium erleichtern und wichtige Fragen zum Studium klären.
Die FAQ können Sie sich auch als PDF-Dokument herunterladen.
Vor Studienbeginn
Wo und wie bewerbe ich mich?
Bewerbungen sind ausschließlich über den Online-Bewerbungsantrag möglich. Bewerbungsschluss für das Wintersemester eines jeden Jahres ist der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar.
Welche Unterlagen muss ich zusenden?
Die benötigten Unterlagen z.B. zum Schulabschluss werden im Online-Bewerbungsbogen genannt.
Welche Fristen muss ich für die Bewerbung einhalten?
Bewerbungsschluss für das Wintersemester eines jeden Jahres ist der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar. Diese Fristen sind Ausschlussfristen und gelten auch für Bewerbungen in höhere Fachsemester.
Losanträge sind auch nach den Bewerbungsfristen zulässig. Diese haben wenig Aussicht auf Erfolg, da erst alle Haupt- und Hilfsanträge abgearbeitet sein müssen, um Losanträge berücksichtigen zu können.
Zulassungsverfahren
Nach Eingang aller Bewerbungen wird eine Rangliste gebildet. Die genaue Zusammensetzung der Rangliste ist in der Zulassungsordnung aufgeführt. Allen zugelassenen Bewerbern werden die Zulassungsunterlagen von der Studentischen Abteilung per Post zugesandt. In den Zulassungsunterlagen sind sämtliche Informationen wie etwa zu Studienbeginn, Immatrikulationsfristen usw. und auch Ihr Studentenausweis enthalten.
Den Einstieg ins Studium mit Brückenkursen erleichtern
Im Rahmen des Projekts „Erfolgreich starten” bietet die Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft für alle Studienanfänger individuelle Brückenkurse vor Studienbeginn an. Mit den angebotenen Kursen können Sie Ihr Schulwissen wieder auffrischen und Lücken schließen.
Weitere Informationen zu den Kursangeboten und zur Anmeldung.
Aus 1 mach 2 – Das aufgeteilte erste Semester
Im Rahmen des Projektes ‚Erfolgreich starten‘ bietet die Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft Studienanfängern die Möglichkeit die Studienleistungen des ersten Fachsemesters auf zwei Semester aufzuteilen.
Das Programm richtet sich insbesondere an Studierende, die nur geringe Grundkenntnisse in Mathematik der gymnasialen Oberstufe (u.a. Differenzialrechnung, Integralrechnung, Vektorrechnung) haben oder bei denen zwischen Schulabschluss und Studienbeginn eine größere Zeitspanne liegt.
Weitere Informationen zum aufgeteilten ersten Semester.
Studienbeginn
Mein Erster Tag an der Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft – Was nun?
In der ersten Woche findet für die Erstsemester eine Einführungswoche statt. Inhalte der Einführungswoche sind z.B. eine Begrüßung und Einführung durch die Fachschaft, eine Einführung durch das Informationszentrum, die Begrüßung durch den Rektor und das gemeinsame Frühstück zum Kennenlernen der Professoren, Mitarbeiter und Fachschaft. Die genauen Termine der Einführungswoche werden vor Semesterbeginn auf der Internetseite der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik bekanntgegeben.
Welche Fristen und Termine muss ich beachten?
- Bewerbungsschluss: 15. Januar (Sommersemester) / 15 Juli (Wintersemester)
- Semesterbeginn: 1. März (Sommersemester) / 1. September (Wintersemester)
- Vorlesungsbeginn: Mitte März (Sommersemester) / Anfang Oktober (Wintersemester)
- Vorlesungsende: Anfang Juli (Sommersemester) / Anfang Februar (Wintersemester)
- Prüfungszeit: Juli (Sommersemester) / Februar (Wintersemester)
- Semesterende: Ende August (Sommersemester) / Ende Februar (Wintersemester)
Die genauen Termine werden im hochschulweiten Terminplan genannt.
Was muss ich zu Studienbeginn noch beachten?
Wichtige und Aktuelle Informationen zum Studium und Termine (wie z.B. Online-Prüfungsanmeldung, Rückmeldung für das nächste Semester, Abschlussprüfungen etc.) werden am schwarzen Brett vor dem Studiengangs-Sekretariat und auf der Webseite 'Aktuelle Meldungen' der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik veröffentlicht.
Zusätzlich werden Informationen zu verschiedenen Fristen und aktuellen Themen an Ihre Hochschul-Adresse gesendet. Bitte rufen Sie deswegen regelmäßig Ihre Hochschul-E-Mails ab.
Informieren Sie sich rechtzeitig! Bei Fragen hilft Ihnen das Studiengangs-Sekretariat gerne weiter.
Wie rufe ich meine Hochschul-E-Mails ab?
Offizielle E-Mails, die Ihnen die Hochschule schickt, gehen immer an Ihren Hochschul–E-Mail-Account. Wenn Sie normalerweise einen anderen E-Mail-Account benutzen, sollten Sie immer eine Weiterleitung vom Hochschul- auf Ihren privaten Account einrichten, damit Sie keine Mail verpassen.
- Hierfür gibt ein Konfigurationstool unter http://www.iz.hs-karlsruhe.de/intern/ Menüpunkt "Mailweiterleitung"
- Die zugehörige Bedienungsanleitung gibt es unter http://www.iz.hs-karlsruhe.de/intern/doc Menüpunkt "Mailing (PDF)"
Achtung: Beide Links sind nur innerhalb des Hochschulnetzes erreichbar.
Was ist der Hochschul-Account und wie bekomme ich diesen?
Mit Ihren Hochschul-Account können Sie sich in den Online-Service für Studierende einloggen und z.B. ihr Notenblatt einsehen oder ihre Adresse ändern. Über den Hochschul-Account wird auch Ihre E-Mail-Adresse generiert.
Ihren Hochschul-Account können Sie über den Online-Service generieren. Weitere Informationen erhalten Sie bei Benutzerberatung des Informationszentrums
Wo erhalte ich die Campus-Card?
Die Campus Card (Studentenausweis der Hochschule Karlsruhe) wird Ihnen mit den Zulassungsunterlagen gesendet. Sollten Sie diese nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Studentische Abteilung, Gebäude R (EG).
Studienablauf/ Studien- und Prüfungsordnung (SPO)
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit dem Online-Service habe?
• TAN-Listen
z.B.: TAN-Listen verloren, TAN´s nicht aktiviert, Probleme mit Initialtans, …
Studentische Abteilung Gebäude R (EG) Infothek
• Inhalte im Online-Service
z.B.: Falsche Einträge, Noten-/Studienblätter
Raum LI 105 (Frau Binder, Frau Pahle, Frau Schmidt)
• Anmeldung zum Online-Service
Login-Daten: Benutzername/Passwort
Raum LI 133 (RZ-Benutzerberatung)
Was ist eine SPO und wo finde ich Sie?
Die Studien- und Prüfungsordnung kurz SPO enthält alle Informationen zum Studium an der Hochschule Karlsruhe und ihren Studiengang. Die SPO ist unterteilt in einen
• allgemeinen Teil A, der für alle Bachelor-Studiengänge an der Hochschule Karlsruhe gilt
• spezifischen Teil B, der speziell die Bedingungen für ihren Studiengang regelt
In der SPO erhalten Sie z.B. Informationen zur Regelstudienzeit, zum Studienaufbau, Studienumfang, den Prüfungsleistungen und den Studieninhalten. Bei Fragen zur SPO wenden Sie sich bitte an die Studienberatung oder das Studiengangs-Sekretariat.
Wie hoch ist die Regelstudienzeit?
Die Regelstudienzeit für die Bachelorstudiengänge an der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik beträgt sieben Semester. Sie umfasst die Theoriesemester, ein integriertes praktisches Studiensemester, welches im fünften Semester zu absolvieren ist und die Prüfungen einschließlich der Bachelor-Thesis. Diese ist im letzten (also im siebten Semester) zu erstellen. Das Studium gliedert sich in ein Grund- und Hauptstudium.
Wie lange dauert das Grundstudium?
Das Grundstudium beinhaltet die ersten beiden Studiensemester. Das Grundstudium wird mit dem Bestehen der Prüfungen im Grundstudium abgeschlossen. Alle Prüfungsleistungen des Grundstudiums müssen spätestens nach vier Semestern abgeschlossen sein. Nachdem Sie das Grundstudium erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie das Vorbachelor-Zeugnis. Dieses listet die Fachprüfungen des Grundstudiums auf.
Wie gelangt man ins Hauptstudium und wie lange dauert dieses?
Bitte beachten Sie, Sie können nur dann das Hauptstudium aufnehmen, wenn Sie alle Leistungen des Grundstudiums erfolgreich absolviert haben. Es dürfen höchstens 12 Credit Points (CP) fehlen.
Das Hauptstudium umfasst die Semester drei bis sieben und wird mit dem Erstellen der Abschlussarbeit und dem Bestehen der Abschlussprüfung beendet. Die Prüfungsleistungen für die Abschlussprüfung sind spätestens drei Semester nach der Regelstudienzeit (also nach 10 Semestern) zu erbringen.
Was sind ECTS-Punkte?
Das European Credit Transfer and Accumulation Systems (ECTS) soll sicherstellen, dass die Leistungen von Studenten an Hochschulen des Europäischen Hochschulrahmens vergleichbar sind. Somit soll sichergestellt werden, dass die von den Studierenden erworbenen Leistungen bei einem Studiengangs- oder Hochschulwechsel – auch grenzüberschreitend – leichter anerkannt werden können.
Für alle Studiengänge der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik werden Credit Points (Leistungspunkte) nach ECTS-Grundsätzen vergeben. Hierzu wurden aus thematisch zueinander gehörenden Lehrveranstaltungen, Module gebildet, denen – gemessen am Arbeitsaufwand – Leistungspunkte zugeordnet sind. In jedem Semester können 30 Credit Points von den Studierenden erworben werden.
Was sind Module?
Module sind thematisch zueinander gehörende Lehrveranstaltungen, die zu einer Fachprüfung zusammengefasst werden. So besteht z. B. das Modul Elektrotechnik 1 aus den Vorlesungen Gleichstromtechnik und Felder. Aus den beiden Noten für die Klausuren Gleichstromtechnik und Felder wird die Modulnote = Note für die Fachprüfung Elektrotechnik 1 gebildet.
Leistungspunkte (Credits) werden nur insgesamt für ein Modul vergeben und nur dann, wenn alle einem Modul zugeordneten Prüfungsleistungen erfolgreich abgelegt wurden.
Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Module sind im Modulhandbuch zu finden.
Was ist ein Härtefallantrag?
Wenn Sie die Grundstudiendauer oder die Höchststudiendauer überschreiten, wenn Sie die Fachprüfungen des 1. oder 2. Fachsemesters nicht rechtzeitig abschließen oder eine Prüfung zweimal nicht bestehen, ist ein sogenannter Härtefallantrag notwendig, mit dem Sie das die dritte Teilnahme an der Prüfungsleistung bzw. die Gewährung eines weiteren Hochschulsemesters beantragen. (vgl. Abschnitt Härtefälle / Ausschlüsse)
Welche praktischen Inhalte bietet das Studium?
Das in den Vorlesungen vermittelte Wissen wird in zahlreichen Laboren praktisch angewendet, z.B. im Labor Grundlagen d. Elektrotechnik, im Labor Mikrocontroller-Systeme, usw. Eine detaillierte Übersicht über die Labore finden Sie auf der Webseite der Fakultät unter der Rubrik Labore.
In fast jedem Semester finden Labore statt. Die Labore an der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik sind sehr gut ausgestattet und entsprechen dem Industriestandards. Zu verschiedenen Laboren an der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik müssen Sie sich online anmelden.
Das Studium beinhaltet ein praktisches Studiensemester, welches im fünften Semester stattfindet.
Muss ich mich für die Lehrveranstaltungen anmelden?
Zu verschiedenen Laboren an der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik müssen Sie sich online anmelden. Die Online-Laboranmeldung erreichen Sie unter www.eit.hs-karlsruhe.de/lab/. Die Online-Laboranmeldung wird jeweils zu Semesterbeginn freigeschalten.
Ebenso müssen Sie sich zu den Kursen des Studiums Generale und zu den Sprachkursen des IFS anmelden. Die Anmeldung für die Kurse des Studiums Generale wird über den LSF-Server vorgenommen. Informationen zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie dem Merkblatt „Online-Anmeldung zum Studium generale“. Über das Anmeldeverfahren für die Sprachkurse des IFS können Sie sich auf der Webseite des IFS unter www.hs-karlsruhe.de/ifs informieren. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen zu den Einstufungstests.
Bitte beachten Sie: Die Anmeldung zur den Laboren und Kursen ersetzt nicht die Online-Prüfungsanmeldung zum Semesterende! Hier müssen Sie sich explizit nochmals zu den Laboren und Kursen an- und abmelden, damit die Noten eingetragen werden können.
Für die an der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik angebotenen Vorlesungen ist keine Anmeldung notwendig.
Gibt es Vertiefungsrichtungen oder Wahlmöglichkeiten?
Für die Studiengänge werden keine Vertiefungsrichtungen angeboten, es besteht aber die Möglichkeit über die Wahlpflichtfächer im sechsten Semester eigene Schwerpunkte zu setzen. Weitere Erläuterungen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.
Gibt es (internationale) Austauschprogramme?
Die Studierenden der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik haben die Möglichkeit ein Auslandssemester an der Universität "Politehnica" in Temeswar zu absolvieren. Weitere Informationen zum Auslandssemester in Temeswar.
Über das HAWtech Austauschprogramm haben Studierende der Elektrotechnik die Möglichkeit ein Semester an einer der Partnerhochschulen (Fachhochschule Aachen, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Hochschule Darmstadt, Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, Hochschule Esslingen und Hochschule Karlsruhe) zu studieren. Detaillierte Auskünfte zum Austauschprogramm.
Praxissemester
Welche Lehrveranstaltungen müssen für das Praxissemester absolviert werden?
Entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Elektrotechnik - Informationstechnik ist das 5. Semester das Praktische Studiensemester. Es ist dann erfolgreich abgeleistet, wenn die Praktische Tätigkeit und die begleitenden Lehrveranstaltungen (Praxisvor- und -nachbereitung) erfolgreich absolviert wurden.
Die zugehörigen Lehrveranstaltungen sind:
- Praxisvorbereitung
- Praxistätigkeit
- Praxisnachbereitung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich ins Praxissemester gehen kann?
Das Praktische Studiensemester kann nur aufgenommen werden, wenn das Grundstudium abgeschlossen und mindestens 40 Credits aus dem Hauptstudium erreicht wurden.
Wo und wie melde ich mich zum Praxissemester an?
Das Anmeldeformular für das Praktische Studiensemester muss ausgefüllt, und zusammen mit dem Praxissemester-Vertrag bis spätestens zum Ende des 4. Semesters im Studiengangs-Sekretariat abgegeben werden.
Kann ich das Praxissemester überspringen bzw. verschieben?
Wenn Sie das Praktische Studiensemester überspringen bzw. zurückstellen möchten, müssen Sie dies schriftlich beantragen. Antragsformulare erhalten Sie im Studiengangs-Sekretariat.
Ich habe sonstige Fragen zum Praxissemester, an wen kann ich mich wenden?
Bei allen Fragen zum Praxissemester (Anerkennung, Verschiebung, Adressen, etc...) hilft Ihnen der Leiter des Praktikantenamtes gerne weiter.
Wir unterstützen und fördern Studierende die ihr Praxissemester oder ein Studiensemester im Ausland verbringen möchten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Praktikantenamt oder die Koordinierungsstelle für Praktische Studiensemester.
Projektarbeiten
Wann und wie muss ich die Projektarbeit erstellen?
Im sechsten Semester müssen die Studierenden eine Projektarbeit erstellen. Durch die Durchführung der Projektarbeiten sollen die Studierenden die selbstständige, systematische und zielgerichtete Bearbeitung einer vorgegebenen Aufgabenstellung kennenlernen, ganz so wie dies in der beruflichen Praxis gefordert wird.
Die Themen werden von den Professoren vorgegeben und in Gruppen, von zwei bis drei Teilnehmern, innerhalb eines Semesters, bearbeitet.
Bearbeitungszeitraum ist in der Regel die Vorlesungszeit eines Semesters. Abweichend davon kann die Projektarbeit auch in der vorlesungsfreien Zeit bearbeitet werden. Sie umfasst die Bearbeitung des gestellten Themas, die schriftliche Ausarbeitung und das Kolloquium. Die schriftliche Ausarbeitung ist vor dem Kolloquium abzugeben.
Wo finde ich weitere Informationen zur Erstellung der Projektarbeit?
Dokumente und weitere Informationen zu den Projektarbeiten sind im Studiengangs-Sekretariat erhältlich.
Bachelor-Thesis und Abschlusskolloquium
Wann findet die Bachelor-Thesis statt?
Zum Ende Ihres Studiums, im siebten Semester, müssen Sie als Abschlussarbeit, die Bachelor-Thesis erstellen und am Abschlusskolloquium teilnehmen.
Wie lange dauert die Bachelor-Thesis?
Die Bearbeitungsdauer für die Bachelor-Thesis beträgt 4 Monate.
Was muss ich vor der Anmeldung der Bachelor-Thesis erledigen?
Die Bachelor-Thesis kann extern, in einem Unternehmen, oder intern, an der Hochschule Karlsruhe, erfolgen. Stellenangebote für die Bachelor-Thesis finden Sie am schwarzen Brett vor dem Studiengangs-Sekretariat. Sie können auch direkt bei den Professoren nach Themen für die Bachelor-Thesis fragen.
Nachdem Sie ein Thema gefunden haben, müssen Sie einen Haupt- und Korreferenten finden. Hauptreferent muss ein im Studiengang lehrender Professor sein.
Im nächsten Schritt definieren Sie den Beginn- und Abgabetermin (vier Monate nach Beginn). Stehen die Termine, das Unternehmen (extern oder intern) und die Referenten fest, können Sie die Bachelor-Thesis anmelden.
Wo und wie melde ich meine Bachelor-Thesis an?
Damit Sie mit der Bearbeitung der Bachelor-Thesis beginnen können, müssen Sie diese schriftlich im Studiengangs-Sekretariat anmelden. Das Anmeldeformular erhalten Sie im Sekretariat.
Die Bachelor-Thesis kann nur begonnen werden, wenn Ihnen außer der Fachprüfung Bachelor-Thesis maximal 15 Creditpoints des Hauptstudiums fehlen.
Wann findet das Abschlusskolloquium statt?
Um ihr Studium abzuschließen, müssen Sie am Abschlusskolloquium teilnehmen. Den Termin erfahren Sie im Studiengangs-Sekretariat.
Wann und wie erhalte ich mein Zeugnis?
Jeder Absolvent muss sein Zeugnis beantragen. Füllen Sie hierzu die sogenannten Laufpapiere aus und geben Sie diese, spätestens vor Ihrer Abschlussprüfung, im Studiengangs-Sekretariat ab.
Erfahrungsgemäß dauert die Erstellung des Zeugnisses ca. 2 Wochen. Sie können Ihr Zeugnis im Studentensekretariat abholen oder sich per Einschreiben zusenden lassen.
Prüfungsleistungen
Wie melde ich mich zu den Prüfungen an?
Die Prüfungsanmeldung erfolgt Online. Sie werden zu allen für Sie im Semester vorgeschriebenen Prüfungen automatisch angemeldet, auch zu den Wiederholungsprüfungen (allerdings nicht im Praktischen Studiensemester). Prüfungsleistungen an denen Sie nicht teilnehmen, müssen Sie austragen.
Wichtig: Prüfen Sie auf jeden Fall immer Ihre Prüfungsanmeldungen und melden Sie sich zu den gewünschten Prüfungen an bzw. ab! Spätere Reklamationen insbesondere nach einer nicht bestandenen Prüfungsleistung können nicht berücksichtigt werden!
Wie kann ich von einer Prüfung zurücktreten?
Ein Rücktritt von einer Prüfungsleistung ist nur durch fristgerechte Online-Abmeldung möglich! Die Abmeldung von Prüfungen muss 24 Stunden vor der Prüfung stattfinden. Die Abmeldung erfolgt im Online-Verfahren. Von Wiederholungsprüfungen können Sie nicht zurücktreten.
Welche Prüfungen müssen zusätzlich angemeldet werden?
Zusatz- und ggf. Wahlpflichtfächer (Kurse des Studium Generale, Fremdsprachen, Lehrveranstaltungen aus anderen Studiengängen oder Fakultäten), müssen unter der jeweiligen EDV-Nr. und Bezeichnung eingetragen werden.
Fristen und Prüfungstermine
Die verbindlichen Fristen für die Online Prüfungsanmeldung werden vom Rektorat festgelegt und am schwarzen Brett ausgehängt.
Die Prüfungsleistungen werden in der Regel während der Prüfungszeit außerhalb der Vorlesungszeit des Semesters erbracht. Die genauen Termine werden im Prüfungsplan veröffentlicht. Den Prüfungszeitraum können Sie dem Hochschulweiten Terminplan entnehmen. Werden für Wiederholungsprüfungen oder Blockkurse gesonderte Prüfungstermine vereinbart, werden diese vom Studiengangs-Sekretariat oder Dozenten bekannt gegeben.
Rücktritt von einer Prüfungsleistung im Krankheitsfall
Wenn Sie am Prüfungstag krank sind, müssen Sie einen Arzt aufsuchen und Ihre Krankheit durch ein Attest belegen. Das Attest muss spätestens 3 Tage nach der Prüfung im Sekretariat abgegeben (oder im Briefkasten eingeworfen) werden.
Hinweis:
Lt. Einem Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst muss ein Prüfling, der krankheitsbedingt von einer Prüfung zurücktritt, die von ihm geltend gemachten Rücktrittsgründe glaubhaft machen. Allerdings kann die Vorlage eines ärztlichen Attests nicht erzwungen werden. Es muss aber darauf aufmerksam gemacht werden, dass wenn ein Rücktritt von der Prüfung, nicht ausreichend glaubhaft entschuldigt ist, dies ein Nichtbestehen der Prüfung zur Folge hat.
Wenn Sie während der Prüfung krank werden, brauchen Sie die Prüfung nicht fortzusetzen. Teilen Sie die Tatsache Ihrer Krankheit der Aufsichtsperson mit und suchen Sie unverzüglich den Amtsarzt auf. Die Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit durch den Amtsarzt wird durch die Krankenkasse nicht übernommen und ist daher für Sie mit Kosten verbunden. 3 Tage nach der Prüfung muss das ärztliche Attest im Sekretariat E vorliegen. Auf keinen Fall kann ein Durchfallen bei einer Prüfung im Nachhinein mit einer Erkrankung am Prüfungstag gerechtfertigt werden!
Bis wann müssen die Prüfungen des 1. oder 2. Fachsemesters (FS) abgeschlossen sein?
Die Prüfungen des 1. FS müssen spätestens nach dem 3. Semester, die Prüfungen des 2. FS spätestens nach dem 4. Semester erbracht sein.
Bis wann muss die Abschlussprüfung erfolgt sein?
Die Prüfungsleistungen für die Abschlussprüfung (Bachelor-Thesis und Abschlusskolloquium) sind spätestens nach zehn Semestern zu erbringen.
Kann ich Prüfungen aus dem Hautstudium schreiben, obwohl ich das Grundstudium noch nicht abgeschlossen habe?
Studierende denen mehr als 12 Creditpoints (CP) aus dem Grundstudium fehlen, dürfen sich nicht für Prüfungen im Hauptstudium anmelden. In Ausnahmefällen kann der Studienberater die Teilnahme an Prüfungen aus dem Hauptstudium genehmigen.
Kann ich im Praxissemester Prüfungen ablegen?
Studierende die sich im Praktischen Studiensemester befinden müssen keine Prüfungen (auch keine Wiederholungsprüfungen) schreiben. Sie können sich aber für bis zu 2 Wiederholungsprüfungen anmelden. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Studiengangs-Sekretariat.
Wie kann ich mich auf Prüfungen vorbereiten?
- Bilden Sie Lerngruppen mit Kommilitonen Ihres Semesters.
- Viele Professoren bieten Probeklausuren und/oder Musterlösungen zu alten Klausuren an.
- Zu zahlreichen (vor allem) Grundlagenvorlesungen werden Tutorien angeboten.
- Die PBSC (Psychotherapeutische Beratungsstelle) bietet Hilfe bei Prüfungsangst.
- Das Service-Center Studium und Lehre (SCSL) vermittelt Lern- und Prüfungstechniken.
- Das Studiengangs-Sekretariat und die Studienberatung helfen Ihnen bei Fragen zum Prüfungsrecht, der Online-Anmeldung und zum Prüfungsverfahren gerne weiter.
Härtefallantrag / Ausschlüsse / Exmatrikulation
Was ist ein sogenannter Härtefall? Wann tritt er ein?
Mit einem Härtefall wird Ihnen der Verlust der Zulassung mitgeteilt, weil Sie eine oder mehrere Prüfungsleistungen im zweiten Versuch nicht bestanden haben. Weiterhin gibt es die sogenannten Ausschlüsse, wenn Sie die Studiendauer (Grund- oder Hauptstudium, Frist zur Erbringung der Prüfungsleistungen des 1. oder 2. Fachsemesters) überschritten haben. Auch in diesem Fall verlieren Sie Ihre Zulassung zum Studium an der Hochschule Karlsruhe und werden, wenn Sie keinen Widerspruch einlegen, exmatrikuliert.
Ein Härtefall bzw. ein Ausschluss wird fällig, wenn Sie
- eine Prüfungsleistung im zweiten Versuch nicht bestanden haben,
- das Grundstudium nach 4 Semestern noch nicht abgeschlossen haben,
- die Prüfungsleistungen des 1. Fachsemesters nicht bis Ende des 3. Semesters erbracht haben,
- die Prüfungsleistungen des 2. Fachsemesters nicht bis Ende des 4. Semesters erfolgreich abgeschlossen haben,
- die Höchststudiendauer von 10 Semestern überschritten haben.
Sofern einer der genannten Fälle zum Semesterende auf Sie zutrifft, erhalten Sie von der Hochschule Karlsruhe einen Brief an Ihre angegebene Adresse.
Was müssen Sie tun?
Reagieren Sie in jeden Fall auf das Schreiben. Antwortformulare finden Sie auf der Internetseite der Hochschule Karlsruhe im Downloadbereich. Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an das Studiengangs-Sekretariat.
Ich möchte mich auf eigenen Antrag exmatrikulieren. Wie gehe ich vor?
Sie können sich zum Semesterende auf eigenen Antrag exmatrikulieren. Formulare hierzu finden Sie im Downloadbereich. Bitte beachten Sie, dass Sie sich ggf. von den Prüfungen abmelden müssen. Mit sofortiger Wirkung werden Sie nur in Ausnahmefällen exmatrikuliert.
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung sind Sie ebenfalls exmatrikuliert. Die Exmatrikulationsurkunde erhalten Sie mit Ihrem Zeugnis.
Hinweise zur Abschlussprüfung
Studierende die noch die Abschlussprüfung absolvieren müssen und die bei Rückmeldung ins neue Semester die Höchststudiendauer überschreiten würden, können sich auf Antrag exmatrikulieren lassen und die Abschlussarbeit + Abschlussprüfung als externer Examenskandidat durchführen. Die Prüfungsleistungen müssen innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.
Auskunft und Beratung
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Wo finde ich weitere Informationen und Unterlagen?
- Internetseite der Hochschule Karlsruhe
- Internetseite der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik
- Personenverzeichnis der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik
- Internetseite Studiengang Elektrotechnik - Informationstechnik
- Downloadbereich Studiengang Elektrotechnik - Informationstechnik
- Auslandssemester Temeswar
- Austauschsemester HAWtech
- Intranet der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik
- Aktuelle Meldungen aus der Fakultät für Elektro- und Informationstechik
- Lernzentrum Mathematik der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik
- Online Laboranmeldung (Freischaltung zu Semesterbeginn)
- Downloadbereich Hochschule Karlsruhe
