FAQ/Erstsemesterinfo
Masterstudiengang Elektrotechnik
Herzlich willkommen an der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik. Die vorliegende FAQ soll den Studierenden des Masterstudiengangs Elektrotechnik den Einstieg ins Studium erleichtern und wichtige Fragen zum Studium klären.
Die FAQ können Sie sich auch als PDF-Dokument herunterladen.
Vor Studienbeginn
Wo und wie bewerbe ich mich?
Bewerbungen sind ausschließlich über den Online-Bewerbungsantrag möglich. Bewerbungsschluss für das Wintersemester eines jeden Jahres ist der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar.
Welche Unterlagen muss ich zusenden?
Die benötigten Unterlagen z.B. zum Schulabschluss werden im Online-Bewerbungsbogen genannt.
Welche Fristen muss ich für die Bewerbung einhalten?
Bewerbungsschluss für das Wintersemester eines jeden Jahres ist der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar. Diese Fristen sind Ausschlussfristen und gelten auch für Bewerbungen in höhere Fachsemester.
Losanträge sind auch nach den Bewerbungsfristen zulässig. Diese haben wenig Aussicht auf Erfolg, da erst alle Haupt- und Hilfsanträge abgearbeitet sein müssen, um Losanträge berücksichtigen zu können.
Zulassungsverfahren
Nach Eingang aller Bewerbungen wird eine Rangliste gebildet. Die genaue Zusammensetzung der Rangliste ist in der Zulassungsordnung aufgeführt. Allen zugelassenen Bewerbern werden die Zulassungsunterlagen von der Studentischen Abteilung per Post zugesandt. In den Zulassungsunterlagen sind sämtliche Informationen wie etwa zu Studienbeginn, Immatrikulationsfristen usw. und auch Ihr Studentenausweis enthalten.
Zulassungsvoraussetzung
Der Besitz eines Bachelor-/Diplomabschlusses oder eines anderen, mindestens gleichwertigen Hochschulabschlusses der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Studienrichtung, der einem Studienumfang von mindestens 180 Kreditpunkten (ECTS) entspricht, mit einer ECTS Bewertung von mindestens (B) oder einer Gesamtnote von 2,3.
Wenn die in der Zulassungszahlenverordnung vorgegebene Zahl der Studienplätze nicht mit genügend Bewerbern besetzt werden kann, können in Ausnahmefällen auch Studienbewerber mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 zugelassen werden. Detailliertere Informationen erhalten Sie in der Zulassungsordnung.
Studienbeginn
Gibt es eine Einführungsveranstaltung zu Semesterbeginn?
In der ersten Woche findet zur Begrüßung der Erstsemester des Masterstudiengangs - Elektrotechnik eine Einführungsveranstaltung statt. Die genauen Termine der Einführungsveranstaltung werden vor Semesterbeginn auf der Internetseite der Fakultät Elektro- und Informationstechnik bekanntgegeben.
Welche Fristen und Termine muss ich beachten?
- Bewerbungsschluss: 15. Januar (Sommersemester) / 15 Juli (Wintersemester)
- Semesterbeginn: 1. März (Sommersemester) / 1. September (Wintersemester)
- Vorlesungsbeginn: Mitte März (Sommersemester) / Anfang Oktober (Wintersemester)
- Vorlesungsende: Anfang Juli (Sommersemester) / Anfang Februar (Wintersemester)
- Prüfungszeit: Juli (Sommersemester) / Februar (Wintersemester)
- Semesterende: Ende August (Sommersemester) / Ende Februar (Wintersemester)
Die genauen Termine werden im hochschulweiten Terminplan genannt.
Was muss ich zu Studienbeginn noch beachten?
Wichtige und Aktuelle Informationen zum Studium und Termine (wie z.B. Online-Prüfungsanmeldung, Rückmeldung für das nächste Semester, Abschlussprüfungen etc.) werden am schwarzen Brett vor dem Studiengangs-Sekretariat und auf der Webseite 'Aktuelle Meldungen' der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik veröffentlicht.
Zusätzlich werden Informationen zu verschiedenen Fristen und aktuellen Themen an Ihre Hochschul-Adresse gesendet. Bitte rufen Sie deswegen regelmäßig Ihre Hochschul-E-Mails ab.
Informieren Sie sich rechtzeitig! Bei Fragen hilft Ihnen das Studiengangs-Sekretariat gerne weiter.
Wie rufe ich meine Hochschul-E-Mails ab?
Offizielle E-Mails, die Ihnen die Hochschule schickt, gehen immer an Ihren Hochschul–E-Mail-Account. Wenn Sie normalerweise einen anderen E-Mail-Account benutzen, sollten Sie immer eine Weiterleitung vom Hochschul- auf Ihren privaten Account einrichten, damit Sie keine Mail verpassen.
- Hierfür gibt ein Konfigurationstool unter http://www.iz.hs-karlsruhe.de/intern/ Menüpunkt "Mailweiterleitung"
- Die zugehörige Bedienungsanleitung gibt es unter http://www.iz.hs-karlsruhe.de/intern/doc Menüpunkt "Mailing (PDF)"
Achtung: Beide Links sind nur innerhalb des Hochschulnetzes erreichbar.
Was ist der Hochschul-Account und wie bekomme ich diesen?
Mit Ihren Hochschul-Account können Sie sich in den Online-Service für Studierende einloggen und z.B. ihr Notenblatt einsehen oder ihre Adresse ändern. Über den Hochschul-Account wird auch Ihre E-Mail-Adresse generiert.
Ihren Hochschul-Account können Sie über den Online-Service generieren. Weitere Informationen erhalten Sie bei Benutzerberatung des Informationszentrums
Wo erhalte ich die Campus-Card?
Die Campus Card (Studentenausweis der Hochschule Karlsruhe) wird Ihnen mit den Zulassungsunterlagen gesendet. Sollten Sie diese nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Studentische Abteilung, Gebäude R (EG).
Studienablauf/ Studien- und Prüfungsordnung (SPO)
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit dem Online-Service habe?
• TAN-Listen
z.B.: TAN-Listen verloren, TAN´s nicht aktiviert, Probleme mit Initialtans, …
Studentische Abteilung Gebäude R (EG) Infothek
• Inhalte im Online-Service
z.B.: Falsche Einträge, Noten-/Studienblätter
Raum LI 105 (Frau Binder, Frau Pahle, Frau Schmidt)
• Anmeldung zum Online-Service
Login-Daten: Benutzername/Passwort
Raum LI 133 (RZ-Benutzerberatung)
Was ist eine SPO und wo finde ich Sie?
Die Studien- und Prüfungsordnung kurz SPO enthält alle Informationen zum Studium an der Hochschule Karlsruhe und ihren Studiengang. Die SPO ist unterteilt in einen
• allgemeinen Teil A, der für alle Master-Studiengänge an der Hochschule Karlsruhe gilt
• spezifischen Teil B, der speziell die Bedingungen für ihren Studiengang regelt
In der SPO erhalten Sie z.B. Informationen zur Regelstudienzeit, zum Studienaufbau, Studienumfang, den Prüfungsleistungen und den Studieninhalten. Bei Fragen zur SPO wenden Sie sich bitte an die Studienberatung oder das Studiengangs-Sekretariat.
Wie hoch ist die Regelstudienzeit?
Die Regelstudienzeit für die Masterstudiengänge an der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik beträgt drei Semester. Sie umfasst die ersten beiden Theoriesemester und das dritte Semester in welchem die Master-Thesis erstellt wird.
Was sind ECTS-Punkte?
Das European Credit Transfer and Accumulation Systems (ECTS) soll sicherstellen, dass die Leistungen von Studenten an Hochschulen des Europäischen Hochschulrahmens vergleichbar sind. Somit soll sichergestellt werden, dass die von den Studierenden erworbenen Leistungen bei einem Studiengangs- oder Hochschulwechsel – auch grenzüberschreitend – leichter anerkannt werden können.
Für alle Studiengänge der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik werden Credit Points (Leistungspunkte) nach ECTS-Grundsätzen vergeben. Hierzu wurden aus thematisch zueinander gehörenden Lehrveranstaltungen, Module gebildet, denen – gemessen am Arbeitsaufwand – Leistungspunkte zugeordnet sind. In jedem Semester können 30 Credit Points von den Studierenden erworben werden.
Was sind Module?
Module sind thematisch zueinander gehörende Lehrveranstaltungen, die zu einer Fachprüfung zusammengefasst werden. So besteht z. B. das Modul Prozessinformatik aus den Vorlesungen Prozessvisualisierung und Feldbussysteme. Aus den beiden Noten für die Klausuren Prozessvisualisierung und Feldbussysteme wird die Modulnote = Note für die Fachprüfung Prozessinformatik gebildet.
Leistungspunkte (Credits) werden nur insgesamt für ein Modul vergeben und nur dann, wenn alle einem Modul zugeordneten Prüfungsleistungen erfolgreich abgelegt wurden.
Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Module sind im Modulhandbuch zu finden.
Welche praktischen Inhalte bietet das Studium?
Das in den Vorlesungen vermittelte Wissen wird in zahlreichen Laboren praktisch angewendet, z.B. im Labor Hochspannungsmess- und prüftechnik, im Labor Hochfrequenzmesstechnik, usw. Eine detaillierte Übersicht über die Labore finden Sie auf der Webseite der Fakultät unter der Rubrik Labore.
In fast jedem Semester finden Labore statt. Die Labore an der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik sind sehr gut ausgestattet und entsprechen dem Industriestandards. Zu verschiedenen Laboren an der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik müssen Sie sich online anmelden.
Muss ich mich für die Lehrveranstaltungen anmelden?
Zu verschiedenen Laboren an der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik müssen Sie sich online anmelden. Die Online-Laboranmeldung erreichen Sie unter www.eit.hs-karlsruhe.de/lab/. Die Online-Laboranmeldung wird jeweils zu Semesterbeginn freigeschalten.
Ebenso müssen Sie sich zu den Kursen des Studiums Generale und zu den Sprachkursen des IFS anmelden. Die Anmeldung für die Kurse des Studiums Generale wird über den LSF-Server vorgenommen. Informationen zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie dem Merkblatt „Online-Anmeldung zum Studium generale“. Über das Anmeldeverfahren für die Sprachkurse des IFS können Sie sich auf der Webseite des IFS unter www.hs-karlsruhe.de/ifs informieren. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen zu den Einstufungstests.
Bitte beachten Sie: Die Anmeldung zur den Laboren und Kursen ersetzt nicht die Online-Prüfungsanmeldung zum Semesterende! Hier müssen Sie sich explizit nochmals zu den Laboren und Kursen anmelden, damit die Noten eingetragen werden können.
Für die an der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik angebotenen Vorlesungen ist keine Anmeldung notwendig.
Gibt es Vertiefungsrichtungen oder Wahlmöglichkeiten?
Für den Master-Studiengang Elektrotechnik werden die beiden Vertiefungsrichtungen "Kommunikations- und Informationstechnik" sowie "Regenerative Energietechnik" angeboten.
Doppelabschlussprogramm Masterstudiengang Elektrotechnik
Die Fakultät für Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Karlsruhe bietet in Kooperation mit der Ryerson University Toronto (Kanada) ein Doppelabschlussprogramm im Masterstudiengang Elektrotechnik an. In diesem können die Studierenden in vier Semestern zwei international anerkannte Masterabschlüsse erwerben.
Kann ich den Masterstudiengang Elektrotechnik auch berufsbegleitend absolvieren?
Ein berufsbegleitendes Masterstudium wird nicht angeboten. Es ist aber möglich die Studiendauer um drei Semester auf sechs Semester zu strecken. Somit können Sie die Lehrveranstaltungen individuell verteilen. Zum Beispiel können die Vorlesungen des ersten Semesters auf zwei Semester aufgeteilt werden.
Beachten Sie bei Ihrer Planung das bestimmte Vorlesungen und Labore nur im Winter- bzw. Sommersemester angeboten werden. Übersicht Lehrveranstaltungen Masterstudiengang Elektrotechnik.
Projektarbeiten
Wann und wie muss ich die Projektarbeit erstellen?
Im zweiten Semester müssen die Studierenden eine Projektarbeit erstellen. Durch die Durchführung der Projektarbeiten sollen die Studierenden die selbstständige, systematische und zielgerichtete Bearbeitung einer wissenschaftlichen Aufgabenstellung kennenlernen.
Die Themen werden von den Professoren vorgegeben und in Gruppen, von ein bis zwei Teilnehmern, innerhalb eines Semesters, bearbeitet.
Bearbeitungszeitraum ist in der Regel die Vorlesungszeit eines Semesters. Abweichend davon kann die Projektarbeit auch in der vorlesungsfreien Zeit bearbeitet werden. Sie umfasst die Bearbeitung des gestellten Themas und die schriftliche Ausarbeitung. Studierende der Vertiefungsrichtung Kommunikations- und Informationstechnik müssen ein Kolloquium halten. In diesem Fall ist die schriftliche Ausarbeitung ist vor dem Kolloquium abzugeben. Für Studierende der Vertiefungsrichtung Regenerative Energietechnik ist kein Kolloquium vorgesehen.
Wo finde ich weitere Informationen zur Erstellung der Projektarbeit?
Dokumente und Anleitungen zu den Projektarbeiten sind im Downloadbereich des Studienganges, auf den Webseiten der Professoren und im Studiengangs-Sekretariat erhältlich.
Master-Thesis und Abschlusskolloquium
Wann findet die Master-Thesis statt?
Zum Ende Ihres Studiums, im dritten Semester, müssen Sie als Abschlussarbeit, die Master-Thesis erstellen und am Abschlusskolloquium teilnehmen.
Wie lange dauert die Master-Thesis?
Die Bearbeitungsdauer für die Master-Thesis beträgt 6 Monate.
Was muss ich vor der Anmeldung der Master-Thesis erledigen?
Die Master-Thesis kann extern, in einem Unternehmen, oder intern, an der Hochschule Karlsruhe, erfolgen. Stellenangebote für die Master-Thesis finden Sie am schwarzen Brett vor dem Studiengangs-Sekretariat. Sie können auch direkt bei den Professoren nach Themen für die Master-Thesis fragen.
Nachdem Sie ein Thema gefunden haben, müssen Sie einen Haupt- und Korreferenten finden. Hauptreferent muss ein im Studiengang lehrender Professor sein.
Im nächsten Schritt definieren Sie den Beginn- und Abgabetermin (sechs Monate nach Beginn). Stehen die Termine, das Unternehmen (extern oder intern) und die Referenten fest, können Sie die Master-Thesis anmelden.
Wo und wie melde ich meine Master-Thesis an?
Damit Sie mit der Bearbeitung der Master-Thesis beginnen können, müssen Sie diese schriftlich im Studiengangs-Sekretariat anmelden. Das Anmeldeformular finden Sie im Downloadbereich.
Die Master-Thesis kann nur begonnen werden, wenn mindestens 52 CP's aus den beiden ersten Semestern erreicht wurden.
Wann findet das Abschlusskolloquium statt?
Um ihr Studium abzuschließen, müssen Sie am Abschlusskolloquium teilnehmen. Dies ist eine mündliche Prüfung in welcher die Inhalte des Studiums und Ihrer Master-Thesis abgefragt werden. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung haben Sie Ihr Studium erfolgreich beendet.
Die Abschlussprüfungen finden immer zum Semesterende statt. Außerdem werden zusätzliche Termine zu Beginn des neuen Semesters angeboten. Den genauen Termin teilt Ihnen das Studiengangs-Sekretariat mit.
Wo finde ich weitere Informationen und Dokumente zur Master-Thesis?
Das Antragsformular, uvm. sind im Downloadbereich hinterlegt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studiengangs-Sekretariat.
Wann und wie erhalte ich mein Zeugnis?
Jeder Absolvent muss sein Zeugnis beantragen. Füllen Sie hierzu die sogenannten Laufpapiere aus und geben Sie diese, spätestens vor Ihrer Abschlussprüfung, im Studiengangs-Sekretariat ab.
Erfahrungsgemäß dauert die Erstellung des Zeugnisses ca. 2 Wochen. Sie können Ihr Zeugnis in der Studentischen Abteilung abholen oder sich per Einschreiben zusenden lassen.
Jeder Absolvent ist herzlich zur Absolventenverabschiedung, welche zu Beginn des neuen Semesters stattfindet, eingeladen. Der genaue Termin wird am schwarzen Brett und in den Aktuellen Meldungen veröffentlicht.
Prüfungsleistungen
Wie melde ich mich zu den Prüfungen an?
Die Prüfungsanmeldung erfolgt Online. Sie werden zu allen für Sie im Semester vorgeschriebenen Prüfungen automatisch angemeldet, auch zu den Wiederholungsprüfungen (allerdings nicht im Praktischen Studiensemester). Prüfungsleistungen an denen Sie nicht teilnehmen, müssen Sie austragen. Weitere Informationen: Merkblatt Online Prüfungsanmeldung.
Wichtig: Prüfen Sie auf jeden Fall immer Ihre Prüfungsanmeldungen und melden Sie sich zu den gewünschten Prüfungen an bzw. ab! Spätere Reklamationen insbesondere nach einer nicht bestandenen Prüfungsleistung können nicht berücksichtigt werden!
Wie melde ich mich zu den Prüfungen an?
Ein Rücktritt von einer Prüfungsleistung ist nur durch fristgerechte Online-Abmeldung möglich! Die Abmeldung von Prüfungen muss 24 Stunden vor Prüfungsbeginn liegen. Die Abmeldung erfolgt im Online-Verfahren. Von Wiederholungsprüfungen können Sie nicht zurücktreten.Weitere Informationen: Merkblatt Rücktritt von Prüfungen.
Welche Prüfungsleistungen müssen zusätzlich angemeldet werden?
Zusatz- und ggf. Wahlpflichtfächer (Kurse des Studiums Generale, Fremdsprachen, Lehrveranstaltungen aus anderen Studiengängen oder Fakultäten), müssen unter der jeweiligen EDV-Nr. und Bezeichnung eingetragen werden.
Fristen und Prüfungstermine
Die verbindlichen Fristen für die Online Prüfungsanmeldung werden vom Rektorat festgelegt und am schwarzen Brett ausgehängt.
Die Prüfungsleistungen werden in der Regel während der Prüfungszeit außerhalb der Vorlesungszeit des Semesters erbracht. Die genauen Termine werden im Prüfungsplan veröffentlicht. Den Prüfungszeitraum können Sie dem Hochschulweiten Terminplan entnehmen. Werden für Wiederholungsprüfungen oder Blockkurse gesonderte Prüfungstermine vereinbart, werden diese vom Studiengangs-Sekretariat oder Dozenten bekannt gegeben.
Rücktritt von einer Prüfungsleistung im Krankheitsfall
Wenn Sie am Prüfungstag krank sind, müssen Sie einen Arzt aufsuchen und Ihre Krankheit durch ein Attest belegen. Das Attest muss spätestens 3 Tage nach der Prüfung im Studiengangs-Sekretariat abgegeben (oder im Briefkasten eingeworfen) werden.
Hinweis:
Lt. Einem Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst muss ein Prüfling, der krankheitsbedingt von einer Prüfung zurücktritt, die von ihm geltend gemachten Rücktrittsgründe glaubhaft machen. Allerdings kann die Vorlage eines ärztlichen Attests nicht erzwungen werden. Es muss aber darauf aufmerksam gemacht werden, dass wenn ein Rücktritt von der Prüfung, nicht ausreichend glaubhaft entschuldigt ist, dies ein Nichtbestehen der Prüfung zur Folge hat.
Wenn Sie während der Prüfung krank werden, brauchen Sie die Prüfung nicht fortzusetzen. Teilen Sie die Tatsache Ihrer Krankheit der Aufsichtsperson mit und suchen Sie unverzüglich den Amtsarzt auf. Die Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit durch den Amtsarzt wird durch die Krankenkasse nicht übernommen und ist daher für Sie mit Kosten verbunden. 3 Tage nach der Prüfung muss das ärztliche Attest im Sekretariat E vorliegen. Auf keinen Fall kann ein Durchfallen bei einer Prüfung im Nachhinein mit einer Erkrankung am Prüfungstag gerechtfertigt werden!
Hinweise zum Rücktritt von Prüfungsleistungen
Der Rücktritt von Prüfungsleistungen hat für Sie folgende negative Konsequenzen:
- Erfahrungsgemäß kann der Rückstand einer geschobenen Prüfung während des Studiums nicht mehr aufgeholt werden. Als Konsequenz verlängert sich Ihr Studium. Die Verlängerung Ihres Studiums um ein Semester führt zu einem Gehaltsausfall von derzeit ca. 25000 €. Haben Sie so viel Geld zu verschenken?
- Die Überschreitung der Höchststudiendauer führt zu einem Ausschluss.
- Wenn Sie im nächsten Semester durchfallen oder krank sind, werden Sie im übernächsten Semester u. U 2 Prüfungen an einem Tag schreiben müssen.
Bis wann muss die Abschlussprüfung erfolgt sein?
Die Prüfungsleistungen für die Abschlussprüfung (Master-Thesis und Abschlusskolloquium) sind spätestens nach sechs Semestern zu erbringen.
Wie kann ich mich auf Prüfungen vorbereiten?
- Bilden Sie Lerngruppen mit Kommilitonen Ihres Semesters.
- Viele Professoren bieten Probeklausuren und/oder Musterlösungen zu alten Klausuren an.
- Zu zahlreichen (vor allem) Grundlagenvorlesungen werden Tutorien angeboten.
- Die PBSC (Psychotherapeutische Beratungsstelle) bietet Hilfe bei Prüfungsangst.
- Das Service-Center Studium und Lehre (SCSL) vermittelt Lern- und Prüfungstechniken.
- Das Studiengangs-Sekretariat und die Studienberatung helfen Ihnen bei Fragen zum Prüfungsrecht, der Online-Anmeldung und zum Prüfungsverfahren gerne weiter.
Härtefallantrag / Ausschlüsse / Exmatrikulation
Was ist ein sogenannter Härtefall? Wann tritt er ein?
Mit einem Härtefall wird Ihnen der Verlust der Zulassung mitgeteilt, weil Sie eine oder mehrere Prüfungsleistungen im zweiten Versuch nicht bestanden haben. Weiterhin gibt es die sogenannten Ausschlüsse, wenn Sie Höchststudiendauer (6 Semester) überschritten haben. Auch in diesem Fall verlieren Sie Ihre Zulassung zum Studium an der Hochschule Karlsruhe und werden, wenn Sie keinen Widerspruch einlegen, exmatrikuliert.
Ein Härtefall bzw. ein Ausschluss wird fällig, wenn Sie
- eine Prüfungsleistung im zweiten Versuch nicht bestanden haben,
- die Höchststudiendauer von 6 Semestern überschritten haben.
Sofern einer der genannten Fälle zum Semesterende auf Sie zutrifft, erhalten Sie von der Hochschule Karlsruhe einen Brief an Ihre angegebene Adresse.
Was müssen Sie tun?
Reagieren Sie in jeden Fall auf das Schreiben. Antwortformulare finden Sie auf der Internetseite der Hochschule Karlsruhe im Downloadbereich. Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an das Studiengangs-Sekretariat.
Ich möchte mich auf eigenen Antrag exmatrikulieren. Wie gehe ich vor?
Sie können sich zum Semesterende auf eigenen Antrag exmatrikulieren. Formulare hierzu finden Sie im Downloadbereich. Bitte beachten Sie, dass Sie sich ggf. von den Prüfungen abmelden müssen. Mit sofortiger Wirkung werden Sie nur in Ausnahmefällen exmatrikuliert.
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung sind Sie ebenfalls exmatrikuliert. Die Exmatrikulationsurkunde erhalten Sie mit Ihrem Zeugnis.
Hinweis zur Abschlussprüfung
Studierende die noch die Abschlussprüfung absolvieren müssen und die bei Rückmeldung ins neue Semester die Höchststudiendauer überschreiten würden, können sich auf Antrag exmatrikulieren lassen und die Abschlussarbeit + Abschlussprüfung als externer Examenskandidat durchführen. Die Prüfungsleistungen müssen innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.
Auskunft und Beratung
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Wo finde ich weitere Informationen und Unterlagen?
- Internetseite der Hochschule Karlsruhe
- Internetseite der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik
- Personenverzeichnis der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik
- Internetseite Masterstudiengang Elektrotechnik
- Downloadbereich Masterstudiengang Elektrotechnik
- Doppelabschlussprogramm Masterstudiengang Elektrotechnik
- Intranet der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik
- Aktuelle Meldungen aus der Fakultät für Elektro- und Informationstechik
- Lernzentrum Mathematik der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik
- Online Laboranmeldung (Freischaltung zu Semesterbeginn)
- Downloadbereich Hochschule Karlsruhe
