Gremien

Die Hochschule Karlsruhe ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung. Das Rektorat leitet die Hochschule; ihm gehören der Rektor, zwei Prorektoren und die Kanzlerin an.

Der Hochschulrat trägt die Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats.

Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den Fakultäten zugewiesen sind.

Das Kuratorium der Hochschule Karlsruhe hat die Aufgabe, die Hochschule in ihrer Arbeit zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit der Praxis zu fördern. Mitglieder des Kuratoriums sind Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung.

Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Hochschulleitung.

Das Rektorat der Hochschule Karlsruhe befindet sich im Gebäude R. Das Rektorat der Hochschule Karlsruhe befindet sich im Gebäude R.