Bei Ankunft in Karlsruhe
Sobald Sie in Karlsruhe angekommen sind, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:
1) Zum Auslandsamt der HsKA kommen
Ihr Ansprechpartner ist Frau Angelika Günter-Warth.
Hier erhalten Sie ein Informationspaket mit wichtigen Details und Unterlagen, z. B. den Unterkunftsvertrag (wenn mit Frau Günter-Warth so abgesprochen), den Zulassungsbescheid und Immatrikulationsunterlagen.
Den Zulassungsbescheid (Original) müssen Sie zur Vorlage bei unterschiedlichen Behörden bei sich haben.
2) Ein Bankkonto eröffnen
Sie brauchen ein "Girokonto", damit Sie die Gebühren überweisen können. Auf dieses Konto wird auch die Kaution des Wohnheims erstattet, wenn Ihr Studienaufenthalt vorbei ist. Falls Sie einen Nebenjob haben, wird hier Ihr Gehalt überwiesen und eventuell die Steuer-Rückerstattung.
Sie erhalten eine Liste mit Banken in ihrem Informationspaket. Bitte holen Sie Angebote ein und prüfen Sie die Konditionen – ein Girokonto sollte keine Gebühr kosten. Fragen Sie nach speziellen Konten für Studenten.
Sie werden einige Wochen warten müssen, bis Sie Ihre Bankkarte erhalten, aber wenn Sie in dieser Zeit auf Ihr Konto zugreifen müssen (für Ein- oder Auszahlungen), sprechen Sie mit dem Schalterpersonal.
Bitte denken Sie daran: Wenn Sie Ihr Konto überzogen haben, erhalten Sie einen gewissen Kredit von der Bank, müssen für dieses geliehene Geld aber Zinsen zahlen.
Wenn Sie Karlsruhe verlassen, sollten Sie Ihr Konto für die Zeit, solange Sie sich noch in Deutschland aufhalten, bestehen lassen und das Konto dann vom Heimatland aus kündigen. So kann Ihnen noch Geld überwiesen werden, falls es verspätete Rückzahlungen gibt. Dazu müssen Sie die Kündigungsformulare mitnehmen. Bitte teilen Sie vor Ihrer Abreise der Bank Ihre gültige Heimatadresse mit.
3) Krankenversicherungsbescheinigung besorgen
Dies ist sehr wichtig, denn Studenten ohne gültigen Krankenversicherungsschutz werden zwangsexmatrikuliert und können weder weiterstudieren noch an Prüfungen teilnehmen.
Krankenversicherungsabkommen gibt es mit allen EU-Mitgliedstaaten und den meisten europäischen Ländern. Sozialversicherungsabkommen gibt es mit manchen Ländern, z. B. der Türkei oder Tunesien. Studenten, die im Heimatland versichert sind und eine der folgenden Bescheinigungen haben: E 111, E 106, E 109, E 120, E 121 oder E 122, sind von der gesetzlichen deutschen Studenten-Krankenversicherung befreit. Studenten aus anderen Ländern müssen sich, bevor sie nach Karlsruhe kommen, bei ihrer Krankenversicherungsgesellschaft informieren, ob die Krankenversicherung noch gültig ist und in Deutschland akzeptiert wird. Sie müssen ein Schreiben mitbringen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass Sie versichert sind (angegeben sein müssen Ihr Name, der Name Ihrer Eltern, daten der Krankenversicherung und weitere wichtige Informationen).
- Wenn Sie eine Versicherungsbescheinigung im Heimatland haben oder über ein Stipendium versichert sind, müssen Sie die Bescheinigung mit nach Karlsruhe bringen. Die Bescheinigung muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. Diese Bescheinigung müssen Sie bei einer Gesetzlichen Krankenkasse vorlegen, um eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, die Sie dann bei der Immatrikulation an der HsKA vorlegen müssen. Lassen Sie sich von dieser Befreiung mindestens 2 Originalbescheinigungen ausstellen, da Sie sie möglicherweise bei verschiedenen Institutionen einreichen müssen (manchmal werden keine Fotokopien anerkannt).
- Wenn Sie keine gültige Krankenversicherung haben und jünger als 30 Jahre sind, können Sie die deutsche Studenten-Krankenversicherung beantragen. Diese kostet ca. 60 € Beitrag pro Monat. Solch eine Krankenversicherung wird angeboten von der AOK, TK und anderen Gesetzliche Krankenkassen.
- Studenten, die älter sind als 30 Jahre, müssen eine private Krankenversicherung bei der AOK oder einer privaten Krankenkasse (z. B. Union Versicherungsdienst GmbH, Hanse-Merkur Reise-Krankenversicherung, Victoria Krankenversicherung AG, Inter Krankenversicherung) beantragen. Die Kosten werden in den meisten Fällen etwas höher sein als die studentische Krankenversicherung.
Bitte kontaktieren Sie die Krankenkassen direkt, um aktuelle Informationen über Beiträge und Bewerbungsverfahren zu erhalten.
Wenn Sie medizinische Behandlung brauchen, müssen Sie Ihre Versicherungskarte beim Arzt vorlegen. Die Krankenkasse zahlt die Kosten für medizinische und zahnärztliche Behandlung, verschreibungspflichtige Medikamente, medizinische Heilmittel und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Physiotherapie, Rehabilitationsmaßnahmen. Manchmal muss der Patient sich an den Kosten beteiligen. Klären Sie mit Krankenkasse und Arzt, ob die Behandlung von der Krankenkasse gezahlt wird.
