Freistellung von der Arbeitsgenehmigung
Freistellung von der Arbeitsgenehmigung
Studierende aus dem Ausland benötigen für ein Praktikum in Deutschland eine Freistellungs-bescheinigung von der Arbeitsgenehmigungspflicht.
Ausgenommen hiervon sind Studierende aus den alten EU-Mitgliedsländern sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Die Freistellungsbescheinigung, die von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (www.zav.de) ausgestellt wird, kann von den Hochschulen in Baden-Württemberg über die Koordinierungsstelle (KOOR), ansonsten über andere, von der ZAV anerkannte studentische Austauschorganisationen oder vergleichbare Einrichtungen, beantragt werden.
Seit dem 01. Mai 2011 benötigen Studierende aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn keine Freistellung von der Arbeitsgenehmigung mehr.
Für die Länder Bulgarien und Rumänien muss voraussichtlich noch bis Ende 2013 die Freistellung von der Arbeitsgenehmigung beantragt werden.
Praktika, die im Rahmen von EU geförderten Programmen, z.B. LEONARDO, ERASMUS etc. stattfinden, bedürfen keiner Zustimmung durch die ZAV. Hier ist die örtlich zuständige Ausländerbehörde alleiniger Ansprechpartner.
Die Freistellung von der Arbeitsgenehmigung kann für maximal 12 Monate erteilt werden. Für PraktikantInnen, die 35 Jahre oder älter sind, kann kein Antrag auf Freistellung gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen, die der KOOR zur Antragstellung vorliegen müssen:
• ZAV-Formular
• Nachweis des Studierendenstatus der PraktikantInnen im Heimatland bis mindestens zum Ende des Praktikums (bitte dieses Formular verwenden, mit Original-Unterschrift!)
• Fotokopie des Reisepasses der Studierenden
• Ein offizielles Schreiben der Praktikumsstelle, aus dem Praktikumszeitraum, Ansprechpartner, Vergütung, Abteilung und Aufgaben der PraktikantInnen hervorgeht
• Falls die monatliche Praktikumsvergütung unter 670 EUR brutto liegt, folgende Verpflichtungserklärung (von Dritten, jedoch nicht vom Arbeitgeber, auszufüllen)
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit in der Regel drei bis vier Wochen beträgt.
Bitte senden Sie alles an:
Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft
KOOR/BEST
Moltkestr. 30
76133 Karlsruhe
GERMANY
Infoblatt der ZAV
