Erasmus-Praktika
Das ERASMUS-Praktika-Programm
Das ERASMUS-Praktika-Programm ist Teil des EU-Programmes für Lebenslanges Lernen und bietet finanzielle Unterstützung für Studierende, die in den teilnehmenden europäischen Ländern ein Praktikum absolvieren. Die StipendiatInnen erhalten außerdem eine zwischen ihnen, der Hochschule und der Praktikumsstelle abgeschlossene Lernvereinbarung, die die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen garantiert (z.B. ETCS oder Eintrag in das Diploma Supplement).
Damit unterstützt die Europäische Union die Mobilität der Studierenden, die transnationale Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmerstaaten und die Kooperation von Hochschulen und Unternehmen.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist die Nationalagentur zur Durchführung des Programmes in Deutschland.
KOOR/BEST ist eine an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft eingerichtete landesweite Koordinierungsstelle, die als Konsortium für Studierende von derzeit 38 Hochschulen in Baden-Württemberg ERASMUS-Praktika-Stipendien vergibt. KOOR/BEST ist somit das größte ERASMUS-Konsortium Deutschlands.
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Förderkriterien des ERASMUS-Konsortiums KOOR/BEST
Um sich bei KOOR/BEST für ein ERASMUS-Praktika-Stipendium bewerben zu können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
• Sie sind an einer unserer Partnerhochschulen in Baden-Württemberg eingeschrieben, auch während Ihres gesamten Praktikumszeitraums. Wenn Sie eine außer-europäische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie für Ihren gesamten Studiengang an einer dieser Hochschulen eingeschrieben sein, d.h. Sie sind kein(e) Austauschstudent(in). Bitte informieren Sie sich bei außer-europäischer Staatsangehörigkeit rechtzeitig, ob Sie eine Arbeitserlaubnis im Praktikumsland benötigen.
• Sie müssen zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung bereits eine Praktikumsstelle gefunden und eine feste Zusage Ihres Praktikumsgebers haben. Bei dem Praktikum muss es sich um ein Vollzeitpraktikum handeln, d.h. Sie sollten annähernd 40 Std./Woche bei der Stelle arbeiten.
• Ihre Praktikumsstelle muss in einem der am Programm teilnehmenden Länder liegen (s. Zielländer).
• Das Praktikum muss mindestens drei Monate (= 12 Wochen à 7 Tage, s. Förderdauer) dauern. Brechen Sie Ihr Praktikum frühzeitig ab und kommen unter die Mindestdauer von 12 vollen Wochen, müssen Sie das gesamte Stipendium zurückzahlen! Generell gilt: Sie dürfen Ihre Stelle nicht wechseln. Falls es vor Ort zu Problemen kommen sollte, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
• Bei Ihrer Praktikumsstelle darf es sich nicht um eine
- Europäische Institution
- Einrichtung, die EU-Programme verwaltet
- nationale/diplomatische Vertretung Ihres Herkunfts-/Heimatlandes (Botschaften, Konsulate)
handeln. Bei deutschen Kultureinrichtungen oder deutschen Schulen muss der interkulturelle Mehrwert des Praktikums deutlich werden.
• Es darf keine Doppel-Förderung durch die EU geben, d.h. Sie dürfen neben dem ERASMUS-Praktika-Stipendium nicht gleichzeitig ein weiteres EU-Stipendium in Anspruch nehmen.
• Der gleichzeitige Erhalt eines ERASMUS-Praktika-Stipendiums und eines anderen DAAD-Stipendiums (z.B. des Bachelor Plus-Stipendiums) schließt sich von Seiten des DAAD aus. Sollten Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, so halten Sie bitte mit dem jeweiligen Stipendiengeber Rücksprache.
• Ihre Bewerbungsunterlagen müssen KOOR/BEST vollständig und mit allen Unterschriften versehen spätestens einen Tag vor Praktikumsbeginn vorliegen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Unterlagen ein. Beachten Sie bitte außerdem, dass wir nicht rückwirkend fördern können.
Förderfähige Zielländer und Förderhöhe
Förderfähige Zielländer sind:
• Länder der EU (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Zypern, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich sowie die zugehörigen Überseegebiete)
• Länder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)
• Türkei
• Schweiz
• Kroatien
Förderhöhe:
Wenn Ihr Praktikum unvergütet ist, erhalten Sie den Höchstsatz von 400,00 EUR/Monat. Falls Sie eine monatliche Vergütung/Mietzuschuss erhalten, rechnen wir 30% der monatlichen Netto-Vergütung an und subtrahieren dies vom Höchstfördersatz. Die Differenz erhalten Sie als Stipendium.
Falls Sie Ihr Praktikum in einem förderfähigen Überseegebiet absolvieren, können Sie aufgrund der deutlich höheren Reisekosten - im Vergleich zu einem Praktikum innerhalb Europas - für den An- und Abreisemonat einen erhöhten Fördersatz erhalten. Bitte machen Sie bei der Eingabe Ihrer Daten im Bewerbungsportal an entsprechender Stelle kenntlich, dass es sich beim Zielland des Praktikums um ein förderfähiges Überseegebiet handelt.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.
Sie können zusätzlich Auslands-BaföG beantragen. Allerdings wird Ihnen das ERASMUS-Stipendium ab einer Höhe von 300 EUR als Einkommen angerechnet.
Studierende mit Behinderung oder Sonderbedürfnissen können vor Praktikumsbeginn einen Antrag auf zusätzliche Fördermittel stellen. Bitte beachten Sie, dass hierfür teilweise eine Bewerbungsfrist von mehr als zwei Monaten einzuhalten ist. Gerne können Sie sich an uns wenden, um Ihre individuelle Situation mit uns zu besprechen.
Förderdauer und Bewerbungstermin
Förderdauer:
3-12 Monate.
Sie müssen mindestens 12 volle Wochen an einer Praktikumsstelle verbringen. (Eine Woche entspricht 7 Tagen. Wenn Sie Ihr Praktikum bspw. nur für die Mindestdauer von 12 Wochen absolvieren möchten und das Praktikum an einem Montag beginnt, so fällt der letzte Tag des Praktikums auf einen Sonntag. Auch wenn Sie an diesem Tag nicht arbeiten, muss dieses Datum auf allen Bewerbungs- und Abschlussunterlagen angegeben sein, sodass Sie die 12 Wochen Mindestdauer nicht unterschreiten.) Die Förderung endet nach maximal 12 Monaten. Sie können nur einmal ein ERASMUS-Praktika-Stipendium in Anspruch nehmen.
Wichtig: Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, falls Sie Ihr Praktikum verlängern/verkürzen oder die Praktikumsstelle wechseln möchten. Dies ist nicht ohne Absprache möglich.
Bewerbungstermin:
Sie können sich fortlaufend bewerben, allerdings müssen KOOR/BEST Ihre vollständigen Unterlagen spätestens einen Tag vor Praktikumsbeginn vorliegen. Planen Sie bitte etwas Vorlaufzeit ein, da Sie Unterschriften von Ihrer Hochschule und Ihrer Praktikumsstelle einholen müssen.
Auswahl der Stipendiat/innen
• Ihr Praktikum muss die formalen Kriterien laut ERASMUS-Praktika-Programm erfüllen (s. Förderkriterien)
• KOOR/BEST überprüft die vom Unternehmen angebotene Praktikumsstelle. Von einer Förderung ausgeschlossen sind die oben genannten Einrichtungen (s. Förderkriterien). Praktika an deutschen Kultureinrichtungen (z.B. Goethe-Institut) und sonstigen öffentlichen Einrichtungen des Herkunftslandes der BewerberInnen können nur dann gefördert werden, wenn die Voraussetzungen der Transnationalität und des interkulturellen Mehrwertes erfüllt werden.
• Die am Konsortium beteiligten Hochschulen treffen im Hinblick auf die Zulässigkeit des Praxisaufenthaltes eine Vorauswahl der BewerberInnen in Übereinstimmung mit den geltenden Studien- und Prüfungsordnungen der Fachbereiche. Die relevanten Bestimmungen der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie auf der Webseite Ihrer Universität/Hochschule oder beim Sekretariat Ihre Studienganges.
• Die Überprüfung, ob das angestrebte Praktikum als Pflichtpraktikum absolviert werden kann, obliegt den einzelnen Hochschulen.
Sonderförderung für Studierende mit Kind bzw. für Studierende mit Behinderung
Sonderförderung für Studierende mit Kind
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können ab dem Hochschuljahr 2012/2013 Sondermittel als Pauschale erhalten.
Zusätzlich zum Höchstfördersatz von 400 EUR/Monat können Studierende monatlich zusätzliche Sondermittel in Höhe von 150 EUR (1 Kind), 200 EUR (2 Kinder), 260 EUR (3 oder mehr Kinder) erhalten. Als Obergrenze gilt der jeweilige EU-Länderhöchstsatz.
Um den Zuschuss für Kinder zu erhalten, stellen Studierende vor Beginn des Aufenthalts einen Antrag bei KOOR/BEST. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf.
Sonderförderung für Studierende mit Behinderung
Es bestehen zwei verschiedene Antragsverfahren:
- Sonderförderung als Pauschale in Höhe von 100% des jeweiligen Länderhöchstsatzes (verkürztes Antragsverfahren)
- Sonderförderung über einen eigenständigen Antrag bei der NA-DAAD (Zuschuss abhängig von den realen Kosten) Frist: mindestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn
Antragsberechtigt sind Studierende, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt.
Um den Zuschuss zu erhalten, stellen Studierende vor Beginn des Aufenthalts einen Antrag bei KOOR/BEST. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf.
Bewerbungsablauf und Registrierung/Login
Ihre Bewerbung erfolgt in mehreren Schritten. Nachdem Sie die Stellenzusage von Ihrer Praktikumssstelle erhalten haben, müssen Sie sich zunächst online registrieren.
ERASMUS-Vertragsjahr 2012/13 (01.06.2012-30.09.2013):
Im Laufe der Bewerbung gelangen Sie innerhalb Ihres Portals zu den Bewerbungsunterlagen, die Sie ausfüllen, ausdrucken und mit allen Unterschriften versehen zu KOOR/BEST schicken müssen.
Beachten Sie bitte, dass wir alle Unterschriften im Original benötigen (Scans oder Kopien werden vorab akzeptiert, die Originale müssen aber auf jeden Fall nachgereicht werden).
Beachten Sie bitte ebenfalls, dass auf Formularen (Bewerbungsformular und Training Agreement), auf welchen mehrere Parteien unterzeichnen, die Unterschriften zunächst "einzeln" eingereicht werden können. Zu einem späteren Zeitpunkt müssen Sie jedoch das besagte Dokument mit allen Unterschriften versehen nachreichen.
ERASMUS-Vertragsjahr 2013/14 (01.06.2013-30.09.2014):
Sie haben verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, die Bewerbungsunterlagen bei KOOR/BEST einzureichen. Bitte entscheiden Sie sich für eine der folgenden Möglichkeiten:
- Bitte laden Sie die vier Bewerbungsunterlagen eingescannt in Ihrer persönlichen Bewerbungspipeline im Online-Portal „Placement Online“ hoch oder
- reichen Sie die Bewerbungsunterlagen in Kopie im International Office Ihrer Hochschule ein oder
- senden Sie sie in Kopie auf dem Postweg an folgende Adresse: Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft, ERASMUS-Konsortium KOOR/BEST, Moltkestr. 30, 76133 Karlsruhe
Im Fall von technischen Problemen, können Sie KOOR/BEST die Bewerbungsunterlagen auch per E-Mail an folgende Adresse zusenden: koor-praxis-bw[at]hs-karlsruhe.de.
Bitte beachten Sie, dass die vier Original-Bewerbungsunterlagen für den Verbleib in Ihren Unterlagen bestimmt sind; die aufnehmende Einrichtung erhält von Ihnen eine Kopie, ein Fax oder ein Scan.
Bitte beachten Sie des Weiteren, dass wir nur Scans von Dokumenten, die tatsächlich im Original unterzeichnet wurden, akzeptieren. Das Einfügen von digitalen Unterschriften ist unzulässig.
Für beide ERASMUS-Vertragsjahre gilt folgender Ablauf:
Nach der Prüfung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen erhalten Sie von KOOR/BEST einen Stipendienvertrag. Dieser wird Ihnen per E-Mail zugesandt. Diesen schicken Sie unterschrieben in zweifacher Ausfertigung zurück, danach erhalten Sie die erste Rate in Höhe von 80% des Gesamtstipendiums.
Nach Beendigung des Praktikums haben Sie vier Wochen Zeit, um die Abschlussunterlagen einzureichen, diese finden Sie ebenfalls online. (Bitte merken Sie sich daher Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort.) Danach erhalten Sie die letzte Rate Ihres Stipendiums.
Die postalische Anschrift von KOOR/BEST lautet: Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft, KOOR/BEST, Moltkestraße 30, 76133 Karlsruhe
Zur erstmaligen Online-Registrierung geht es hier:
Sie haben sich bereits angemeldet und wollen sich in Ihr Portal einloggen: Online-Portal
EILC (ERASMUS Intensive Language Courses)
Die ERASMUS Intensive Language Courses sind vorbereitende Intensivsprachkurse für teilnehmende Studierende am ERASMUS-Programm. Im Fokus stehen seltener gesprochene und unterrichtete Sprachen des jeweiligen Landes Ihres Praktikums.
Kurse:
• Mittlerweile stehen 26 Länder mit folgenden Sprachen zur Auswahl:
Belgien (niederländisch in der flämischen Gemeinschaft), Bulgarien (Bulgarisch), Dänemark (Dänisch), Estland (Estnisch), Finnland (Finnisch und Schwedisch), Griechenland (Griechisch), Island (Isländisch), Italien (Italienisch), Kroatien (Kroatisch), Lettland (Lettisch), Litauen (Litauisch), Malta (Maltesisch), Niederlande (Niederländisch), Norwegen (Norwegisch), Polen (Polnisch), Portugal (Portugiesisch), Rumänien (Rumänisch), Schweden (Schwedisch), Schweiz (Italienisch), Slowakei (Slowakisch), Slowenien (Slowenisch), Spanien (Baskisch, Katalanisch, Galizisch und Valenzianisch), Tschechische Republik (Tschechisch), Türkei (Türkisch), Ungarn (Ungarisch) und Zypern (Griechisch).
• Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch sind für die EILC ausgeschlossen.
• Die Sprachkurse werden sowohl auf Anfänger- als auch auf Fortgeschrittenenniveau angeboten.
• Der vorbereitende Intensivsprachkurs (EILC) soll im gleichen Land stattfinden, in dem auch das Praktikum/Studium absolviert wird.
Dauer:
• Mindestens 2, jedoch maximal 6 Wochen
• Im Umfang von Minimum 60 Stunden insgesamt bzw. 15 Stunden pro Woche
Förderung:
• Berechtigt sind Studierende, die am ERASMUS-Programm teilnehmen
• Als Zuschuss zu Fahrt- und Aufenthaltskosten
• Maximaler Zuschuss von 300 EUR (abhängig vom Zielland)
Bewerbung:
• Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einem EILC-Kurs haben, setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt mit uns in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass der Antragstermin für Kurse beginnend im Sommer/Herbst 2013 der 01. Juni 2013 ist, für die Winterkurse 2013/14 ist der Antragstermin der 31. Oktober 2013.
Weitere Informationen finden Sie außerdem hier
FAQ, Tipps zur interkulturellen Vorbereitung und Erfahrungsberichte ehemaliger Praktikanten
Zu den häufig gestellten Fragen bezüglich des ERASMUS-Praktika-Programms geht es hier.
Die eu-community ist eine Online-Informationsseite der Nationalen Agentur für ERASMUS im DAAD für Studierende rund um das Thema Studium und Praktikum im europäischen Ausland:
- E-Learning - Hier stehen Ihnen Online-Lernangebote zur allgemeinen interkulturellen Sensibilisierung und Einführung in die Thematik zur Verfügung.
- Erfahrungsberichte - Hier können Sie Erfahrungsberichte anderer Studierender lesen oder selbst einen Bericht über Ihren Auslandsaufenthalt schreiben.
- Tipps für Praktikanten/innen - Im Forum können Sie alle Fragen rund ums Studium/Praktikum im europäischen Ausland mit ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Stipendiaten diskutieren.
- Informationen nach Ländern - Hier finden Sie sowohl einen allgemeinen Artikel über das Gastland, Hinweise zur Interkulturellen Einordnung, Erfahrungsberichte anderer Stipendiaten als auch nützliche Tipps und Links, z.B. zum entsprechenden Wikipedia-Artikel.
- Wege ins Ausland - Dieser Teil der community dient dazu, Ihnen den Weg ins Praktikum und den Weg ins Studium im Ausland zu erleichtern
An dieser Stelle haben wir einige Links und Tipps zur Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt für Sie zusammengestellt.
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Jobwall der Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
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