Leonardo Da Vinci
Das Leonardo da Vinci-Programm
Leonardo da Vinci ist Teil des europäischen Programms für Lebenslanges Lernen (LLP) und fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Es umfasst auch die Förderung von HochschulabsolventInnen, die im europäischen Ausland ein Praktikum absolvieren möchten. Die Förderung geschieht durch die Vergabe von Stipendien, d.h. eines finanziellen Zuschusses während des Auslandspraktikums. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB), das als Nationalagentur mit der Abwicklung des Unterprogramms Leonardo da Vinci beauftragt ist, hat der KOOR genehmigt, das Leonardo-da-Vinci-Programm für Hochschulabsolventen durchzuführen.
Da es sich um „Poolprojekte“ handelt, stehen die Stipendien allen Bewerbern bundesweit zur Verfügung. Voraussetzung für eine Bewerbung sind ein Hochschulabschluss und eine Praktikumsstelle im europäischen Ausland. Die Programmteilnehmer müssen ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben. Eine fachliche Einschränkung besteht nicht.
Die KOOR hat im Rahmen der Projekte QUALIFY und ACCESS insgesamt ca. 100 Stipendien für Graduiertenpraktika zu vergeben. Das Projekt QUALIFY läuft vom 01.06.2011 bis 31.05.2013. Die Laufzeit des Projekts ACCES ist 01.06.2012 bis 31.05.2014.
- Neuigkeiten -
Der Leonardo da Vinci-Flyer kann ab sofort hier heruntergeladen werden
24.10.12
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24.02.2012
Fördervoraussetzungen
Förderbar sind Praktika
- von HochschulabsolvenInnen, die zum Zeitpunkt des Praktikums nicht mehr immatrikuliert sind und in Deutschland Ihren Hauptwohnsitz haben; eine zeitliche Beschränkung nach dem Erhalt des Abschlusses besteht nicht (ACHTUNG: Praktika von Studierenden werden seit Sommer 2007 im Erasmus Praktika-Programm gefördert!)
- in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) der Türkei, der Schweiz und in Kroatien
- die mindestens 8 und maximal 26 Wochen dauern
- die als Vollzeit-Tätigkeit ausgeführt werden (mind. 35 Wochenstunden)
- die einen inhaltlichen Bezug zum abgeschlossenen Studium haben
- deren Förderung VOR Beginn des Auslandsaufenthaltes beantragt wurde
Ein Wechsel der Praktikumsstelle ist nicht möglich. Jeder Teilnehmer kann nur bei einer einzigen Praktikumsstelle gefördert werden.
Der Wohnsitz während des Praktikums MUSS sich im Praktikumsland befinden. Pendler können nicht gefördert werden.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Praktika
- bei Europäischen Institutionen und Verwaltungseinrichtungen für Gemeinschaftsprogramme (aber: UN-Einrichtungen und NGOs sind grundsätzlich förderbar)
- bei Einrichtungen oder Projekten, die zu mehr als 30% aus EU-Mitteln finanziert werden
- in Auslandsvertretungen des Heimatlandes (Botschaften, Konsulate)
- im Land der eigenen Staatsangehörigkeit
- mit reiner Lehrtätigkeit
Wenn Sie eine außer-europäische Staatsangehörigkeit besitzen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob Sie im Praktikumsland eine Arbeitserlaubnis benötigen.
Förderhöhe
Das Leonardo-da-Vinci-Stipendium ist eine Pauschale, die sich an den Lebenshaltungskosten der einzelnen Länder orientiert. Aufenthalts-, Reise- und sonstige Kosten, die in Zusammenhang mit dem Auslandspraktikum anfallen, werden nicht separat erstattet! Errechnet werden die Stipendien aus den von der Nationalagentur BIBB vorgegebenen Sätzen für das jeweilige Aufenthaltsland pro Woche. Gefördert werden nur volle Wochen = 7 Tage.
Bitte beachten Sie, dass ein Leonardo Da Vinci-Stipendium in der Regel die Kosten eines Auslandsaufenthaltes (insbesonders bei fehlender Vergütung) nicht vollständig abdecken kann. Dies gilt insbesondere für das Vereinigte Königreich und die skandinavischen Länder.
Auszahlung des Stipendiums
Bei Vergabe eines Leonardo-da-Vinci-Stipendiums werden zunächst 80% des vorgesehenen Gesamtstipendiums ausgezahlt, die restlichen 20% werden dem Teilnehmer nach Einsendung der vollständigen Abschlussunterlagen überwiesen.
Bitte beachten Sie, dass die 1. Rate erst ausbezahlt werden kann, wenn alle Bewerbungsunterlagen im Original sowie der unterschriebene Teilnehmervertrag bei der KOOR eingegangen sind. Aus verwaltungstechnischen Gründen dauert es nach Eingang der letzten Unterlagen in der Regel noch einmal ca. 2 - 4 Wochen bis die 1. Rate auf dem Konto des Stipendiaten eingeht. Eine pünktliche Überweisung zur Praktikumsbeginn kann daher nicht garantiert werden.
ACHTUNG: Bei Abbruch des Praktikums unter 8 Wochen muss der gesamte Stipendienbetrag zurückgezahlt werden.
Verlängerung des Förderzeitraums:
Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung des Förderzeitraums, falls weder die maximale Dauer von 26 Wochen noch das Ende des jeweiligen Projekts erreicht ist und der KOOR ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Dazu benötigen wir eine Bestätigung Ihrer Praktikumstelle per Fax oder E-Mail mit der Angabe des neuen Praktikumsendes, in der bestätigt wird, dass das Praktikum zu gleichen Bedingungen weitergeführt wird. Daraufhin erfolgt die Auszahlung einer Zwischenzahlung
Urlaub
Urlaub im Rahmen eines Aufenthaltes kann nicht bezuschusst werden.
EIN RECHTSANSPRUCH AUF EINE FÖRDERUNG ODER EINE BESTIMMTE ZUSCHUSSHÖHE BESTEHT NICHT.
Bewerbungsverfahren
1. Online-Registrierung: Der Antrag und die Abwicklung der Bewerbung findet zunächst online über unser System Placement Online statt. Bitte wählen Sie bei "Austauschprorgamm" das Leonardo Da Vinci Projekt "Qualify" (Förderung bis 31.05.2013) oder "Access" (Förderung bis 31.05. 2014) aus.
Nach der Online-Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail und können sich ein Kenn- und Passwort vergeben. Mit diesen Zugangsdaten können Sie sich in Zukunft in das System einloggen. Sie können nun Ihre Stammdaten vervollständigen. Sobald Ihre Bewerbung von uns formell geprüft wurde, erhalten Sie eine Info-E-Mail. Sie haben damit Zugriff auf die Bewerbungsunterlagen, die in Papierform mit allen geforderten Unterschriften versehen bei uns einzureichen sind.
2. Einsenden der Bewerbungsunterlagen auf Papier
3. Telefoninterview
Nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen fordert die KOOR den Bewerber in einer E-Mail zu einem persönlichen Telefongespräch auf. Folgende Fragen stehen dabei im Mittelpunkt:
- Vorstellungen und Erwartungen des Bewerbers an das Praktikum
- Relevanz des Praktikums für den beruflichen Werdegang
- Sprachliche und kulturelle Kenntnisse des Bewerbers im Hinblick auf das Gastland und die Praktikumsstelle
- Klärung des weiteren Ablaufs (Vertrag, Zahlungen, Sprachförderung)
Erläuterungen zu den Bewerbungs- und Abschlussunterlagen
Bewerbungsunterlagen:
Folgende Bewerbungsunterlagen müssen bei der KOOR vor Beginn des Praktikums eingereicht werden:
• Motivationsschreiben: beschreiben Sie auf ca. 1 DIN-A4 Seite Ihre Motivation für das Praktikum (fachlich und persönlich). Das Motivationsschreiben muss mit Originalunterschrift eingereicht werden.
• Empfehlungsschreiben: von einem Professor, Hochschulbetreuer oder ehemaligem Projektleiter / Arbeitgeber (ca. 1 DIN A 4 Seite) zu verfassen.
• Hochschulzeugnis: Falls das Zeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erstellt sein sollte, fordern Sie eine entsprechende Bescheinigung Ihrer Hochschule an, aus der hervorgeht, dass Sie die Prüfungsleistungen bestanden haben und Ihren Hochschulabschluss erhalten werden.
Zusätzlich müssen folgende bei Placement Online aufgeführten Formulare heruntergeladen und in Papierform mit Originalunterschriften der KOOR geschickt werden:
(Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Formularen um Muster zu Ansicht handelt. Verwenden Sie diese nicht für die Bewerbung, sondern greifen Sie auf die Formulare im Placement Online zurück)
- Bewerbungsformular: von Ihnen zu unterzeichnen
- Bisherige Erfahrungen und Kenntnisse: von Ihnen zu unterzeichnen
- Versicherungserklärung: Es sind zwingend eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für den Zeitraum des Auslandspraktikums bei einem Anbieter Ihrer Wahl anzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Versicherung"
- Questionnaire for Professional, Cultural and Linguistic Preparation: von Ihnen zu unterzeichnen
- Sprachzeugnis: bezieht sich auf die Landes- und/oder Arbeitssprache. Es kann von einem Sprachlehrer, einem in der betreffenden Sprache unterrichtenden Dozenten oder Diplom-Dolmetscher/Übersetzer ausgestellt und unterzeichnet werden. Bitte geben Sie, falls nicht erkennbar, handschriftlich bei der Unterschrift an, wer das Zeugnis unterschrieben hat.
- Lernvereinbarung: von Ihnen und Ihrer Praktikumsstelle zu unterzeichnen (Originalunterschriften!). Ihre Praktikumsstelle sollte ausführlich die Tätigkeiten und Betreuung Ihrer Arbeit vor Ort darstellen. Eine unzureichend ausgefüllte Lernvereinbarung führt zu einer Mahnung und der Aufforderung, eine ausführlichere Version einzureichen.
- Details of the Planned Placement: von Ihrer Praktikumsstelle zu unterzeichnen
Bitte schicken Sie die Bewerbungsunterlagen an folgende Anschrift:
Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft
Koordinierungsstelle KOOR / Sina Barniske
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe
Abschlussunterlagen
Folgende Abschlussunterlagen müssen der KOOR spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Praktiums vorliegen:
Formulare aus Placement Online:
• Abschlussinformationen: von Ihnen zu unterschreiben
• Kurzbewertung des Praktikums: von Ihnen zu unterschreiben
• Trainee Evaluation: von Ihrer Stelle zu unterschreiben
sowie:
• Abschlussbericht: Sie erhalten ca. 4 Wochen vor Praktikumsende einen pdf-Fragebogen, in den Sie Ihren Abschlussbericht eingeben können (Anleitung Mobility Tool). Den Bericht müssen Sie online einreichen UND uns unterschrieben per Post schicken.
• Praktikumszeugnis: von Ihrer Stelle zu erstellen
• Aufenthaltsnachweis:
- Mietvertrag (Kopie)
- ODER Originalreisebelege der Hin- und Rückfahrt: entwertete Originalzugtickets bzw. Originalboardingpässe
- ODER Tankquittungen mit Unterschrift
• Eventuell: Nachweis über Sprachkurs. Bei Sprachkursen ist die Originalrechnung mit ihrem Namen und eine Teilnahmebestätigung einzureichen. Für Sprachlernmaterial (Bücher, CDs etc) ist eine Originalquittung mit Ihren Namen, der Artikelbeschreibung, dem Kaufdatum und dem Kaufpreis einzureichen (Kassenbelege sind nicht ausreichend!)
• Eventuell: Ausgefüllter Europass, von Ihnen und Ihrer Stelle unterschrieben
Die Auszahlung der Restrate erfolgt nach Durchsicht der Abschlussunterlagen. Bei Unstimmigkeiten wird der Teilnehmer individuell kontaktiert und eventuelle neue Erkenntnisse (z.B. nicht empfehlenswerte Aufnahmeeinrichtung) werden dokumentiert.
Ab dem Projekt ACCESS wird nach Einreichen der Abschlussunterlagen ein abschließendes Gespräch geführt, um über die Erlebnisse der Stipendiaten zu sprechen und offene Fragen zu klären.
Suche nach Praktikastellen im Ausland
Leider können wir aufgrund der hohen Teilnehmerzahl keine Praktikastellen direkt vermitteln.
Links zur Praktikasuche im Ausland:
- Leo-Net: Leonardo-Stellendatenbank für das europäische Ausland
- JOBWALL: Stellen- und Praktikumsbörse der Hochschule Karlsruhe
- Q-PlaNet: Qualitätsgeprüfte Praktikastellen in Europa
Sprachliche und interkulturelle Vorbereitung
Zusätzlich zum Leonardo-da-Vinci-Stipendium ist eine finanzielle Förderung sprachlicher oder interkultureller Vorbereitung für das Auslandspraktikum möglich. Erstattet werden können Sprachkurse, Kurse/Workshops zur interkulturellen Vorbereitung sowie Lernmaterial (Wörterbücher, Grammatik, Selbstlern-CDs).
Der Zuschuss von maximal 335 Euro (beim Projekt ACCESS: 315 Euro) wird nur gewährt, wenn der Sprachkurs nachweislich vor Beginn des Praktikums stattfand oder in der 1. Woche des Praktikums begonnen wurde. Auch der Kauf von Lernmaterial muss vor Praktikumsbeginn oder in der 1. Woche des Praktikums getätigt werden.
Die Belege für den Erwerb von Lernmaterial oder den Besuch eines Sprachkurse müssen zusammen mit den Abschlussunterlagen eingereicht werden. Bei Sprachkursen wird die Originalrechnung mit ihrem Namen und eine Teilnahmebestätigung benötigt. Für Sprachlernmaterial (z.B. Bücher) ist eine Originalquittung mit Ihrem Namen, der Artikelbeschreibung, dem Kaufdatum und dem Kaufpreis einzureichen (Kassenbelege sind nicht ausreichend!). Der Zuschuss zur sprachlichen und interkulturellen Vorbereitung wird nach Ende des Praktikums ausgezahlt.
Länderinfos
Hier finden Sie eine Sammlung ausgewählter Materialien zur sprachlichen, interkulturellen und landeskundlichen Vorbereitung des BIBB
Hier finden Sie Informationen der Arbeitsagentur zum Thema Leben und Arbeiten im Ausland
Hier informiert das Auswärtige Amt auf seinem Online-Portal unter dem Stichwort "Länderinformationen" auch über europäische Länder
Erfahrungsaustausch:
Wenn Sie an einem Austausch mit anderem Leonardo-Teilnehmern interessiert sind, so kontaktieren Sie bitte sina.barniske[at]hs-karlsruhe.de
Versicherung
Für den Zeitraum Ihres Auslandspraktikums benötigen Sie eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Informieren Sie sich bitte bei Ihren derzeitigen Versicherungen, ob Sie einen ausreichenden Schutz besitzen oder ob Zusatzabschlüsse notwendig sind, dieses liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Welchen Anbieter Sie wählen, bleibt Ihnen überlassen.
- Von der Allianz gibt es einzelne Bausteine, die miteinander kombiniert werden können. Weitere Infos hierzu finden Sie hier.
- Wenn Ihnen alle drei Versicherungen fehlen, bietet der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) ein günstiges Gesamtpaket für Graduierte in Höhe von 54,50 € im Monat an. Infos zu den Bedingungen des DAAD-Versicherungspakets finden Sie hier
Was ist der Europass Mobilität?
Der Europass Mobilität ist ein standardisiertes und europaweit einheitliches Formular, das Lern- und Arbeitserfahrungen in Europa dokumentiert. Auf Wunsch kann für Leonardo-da-Vinci-Teilnehmer ein Europass Mobilität ausgestellt werden, der die Eckdaten der Praktikums inklusive Tätigkeiten enthält. Mehr Informationen finden Sie unter www.europass-info.de.
Falls Sie einen Europass Mobilität wünschen, wenden Sie sich bitte ca. 4 Wochen vor Abschluss Ihres Praktikums an die KOOR. Ihr Praktikumsbetreuer erhält daraufhin von der KOOR ein Passwort per E-Mail zugesandt, mit dem er sich auf der Europass-Seite einloggen und die erforderlichen Angaben vervollständigen kann (ca. 15 min Arbeitsaufwand). Der Europass wird von der Praktikumsstelle, der KOOR und dem Teilnehmer unterschrieben. Sie können ihn mit den Abschlussunterlagen einreichen und erhalten ihn mit unserer Unterschrift im Original zurück.
