Was bedeuten die hochschulspezifischen Begriffe?
A
Abitur und Fachhochschulreife
Abitur, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder Hochschulzugangsberechtigung für besonders qualifizierte Berufstätige (BerufsHZVO) sind Voraussetzung für ein Studium an der Hochschule Karlsruhe. Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife sowie für besonders qualifizierte Berufstätige erhalten Sie hier.
Über die Anerkennung ausländischer Zeugnisse als Hochschulzugangsberechtigung entscheiden unterschiedliche Institutionen:
- Regierungspräsidium Stuttgart bei ausländischen Schulzeugnissen von deutschen Staatsangehörigen,
- Akademisches Auslandsamt an der Hochschule Karlsruhe bei ausländischen Schulzeugnissen von EU-Staatsangehörigen oder
- Ausländerstudienkolleg Konstanz bei Schulzeugnissen, die außerhalb der EU-Staaten von ausländischen Studierenden erbracht wurden.
- Ausländische Studierende: Studienbewerber, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen ihre im Heimatland erbrachte Hochschulzugangsberechtigung über das Ausländerstudienkolleg Konstanz anerkennen lassen.
Akkreditierung
Die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge werden von speziellen Akkreditierungsagenturen im Auftrag der Hochschulen überprüft. Mit einem Qualitätssiegel (Akkreditierung) werden Studiengänge versehen, die bei diesen Prüfungen bestimmte Mindeststandards nachweisen. Alle Bachelor- und Masterstudiengänge an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft sind akkreditiert.
Auslandsstudium und Auslandspraxissemester
Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten für ein Auslandsstudium, Auslandspraxissemester oder Auslandspraktikum. Hierfür sind die Ansprechpartner das Akademische Auslandsamt oder das Career Center an der Hochschule Karlsruhe.
B
Bachelor- und Masterstudiengänge
Zum WS 2006/07 wurden an der Hochschule Karlsruhe alle Studiengänge auf die gestuften Abschlüsse Bachelor (grundständiges Studium) und Master (weiterführendes Studium) umgestellt. Bachelorstudiengänge haben eine Regelstudienzeit von mindestens drei, höchstens vier Jahren. Die auf dem Bachelorabschluss aufbauenden Masterstudiengänge haben eine Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren.
BAföG – Bundesausbildungsförderung
BAföG ist ein Bildungs-Förderprogramm, das nicht pauschal Zuschüsse an Studierende verteilt, sondern als individuelle Maßnahme zur Unterstützung ausgelegt ist. Für die Studierenden der Karlsruher und Pforzheimer Hochschulen ist das Studentenwerk Karlsruhe als Amt für Ausbildungsförderung für die Vergabe von BAföG-Mitteln zuständig. Formulare und Erläuterungen finden Sie auf den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Informationen über die Möglichkeit der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie über www.befrei-dich.de.
Behördennummer 115
Über die Nummer 115 erreichen Sie die einheitliche Behördennummer für alle Fragen an kommunale, Landes- oder Bundesämter. Vor Studienbeginn stehen in der Regel einige behördliche Dinge an (Ummeldung, Umweltzonenplakette, Bewohnerparkausweis, Wohngeldantrag, BAföG etc.), für die die 115 genutzt werden kann.
Beurlaubung
Auf Antrag können Studierende aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung). Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht übersteigen. Beurlaubte Studierende nehmen an der Selbstverwaltung der Hochschule nicht teil. Sie sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen. Die Studiengebühr muss für ein beurlaubtes Semester nicht entrichtet werden, wenn die Beurlaubung vor der Vorlesungszeit beantragt wurde.
Bewerbungsverfahren
Sie können sich ausschließlich mit dem Online-Zulassungsantrag um die Zuweisung eines Studienplatzes bewerben. Unter Studienberatung finden Sie weitere wichtige Informationen
Bologna-Prozess
Die deutschen Hochschulen haben die meisten ihrer Studiengänge im Rahmen des europaweiten Bologna-Prozesses bis 2010 auf die Erfordernisse eines wettbewerbsfähigen gemeinsamen europäischen Hochschulraums umgestellt. Neben der Schaffung einer gestuften („konsekutiven“) Struktur von Studienabschlüssen (Bachelor- u. Masterstudiengänge) gehört die Einführung eines aus Modulen zusammengesetzten Studiums und eines Systems von Leistungspunkten des schon seit Jahren im europäischen Studierendenaustausch erprobten European Credit Transfer System (ECTS) zu den Grundsätzen, auf die sich die Kultusminister 1999 von 29 europäischen Staaten im italienischen Bologna einigten.
Brückenkurs
Die Hochschule Karlsruhe bietet für Studienanfänger spezielle Brückenkurse an, um den Übergang von der Schule zur Hochschule zu erleichtern. Die Kurse dauern in der Regel eine Woche und findet vor Vorlesungsbeginn statt. Studienanfänger erhalten die Information über die Möglichkeit Brückenkurse zu besuchen mit den Zulassungsunterlagen und haben dann die Möglichkeit sich zum Kurs anzumelden. Weitere Infos hier.
C-D
Campus-Card
Seit Sommersemester 2005 gibt es an der Hochschule Karlsruhe die Campus-Card, die den bisherigen Studentenausweis abgelöst hat. Die multifunktionale Campus-Card im Kreditkarten-Format vereinigt verschiedene Funktionen, für die die Studierenden voher unterschiedliche Ausweise oder Zahlungsmittel benötigten. Sie dient als Bibliotheksausweis und kann als Zahlungsmittel für das Mensa-Essen und als Semesterticket eingesetzt werden. Weitere Infos zur Campus-Card finden Sie hier.
Career Center
Das Career Center an der Hochschule Karlsruhe ist behilflich bei der Suche nach einem Praktikum/Praxissemester im In- und Ausland. Auch Fördermöglichkeiten sind beim Career Center zu erfragen. Es unterstützt die Studierenden dabei, sich schon während des Studiums auf den Übergang in das Berufsleben vorzubereiten. Außerdem ist das Career Center Anlaufstelle für Unternehmen, die Nachwuchskräfte suchen und organisieren gemeinsame Projekte von Hochschule und Arbeitgebern.
Dienst- und Betreuungszeiten
Wer ein zulassungsbeschränktes Fach studieren möchte und z. Zt. gerade Zivil- oder Wehrdienst, ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr ableistet, ein Kind unter 18 Jahren oder andere pflegebedürftige Angehörige betreut (bis zu einer Dauer von drei Jahren), sollte sich auf jeden Fall schon vor oder während dieser Dienst- oder Betreuungszeit bewerben, um die Zulassungschancen zu verbessern. Sollte man während dieser Zeit einen Zulassungsbescheid für das gewünschte Studium erhalten und kann den Platz dienst- oder betreuungsbedingt nicht annehmen, hat man bis spätestens zwei Semester nach Ende der Dienst- oder Betreuungszeit Anspruch auf eine bevorzugte Zulassung zu diesem Studium.
Diploma-Supplement
Das Diploma-Supplement soll die Daten des Studiengangs zur Verfügung stellen, die die internationale Transparenz und die Anerkennung von Qualifikationen verbessern. Dies wird in einigen Studiengängen an der Hochschule Karlsruhe den Absolventen als „Zeugnisergänzung“ in englischer Sprache zusammen mit dem Abschlusszeugnis ausgestellt.
E-H
Exmatrikulation
Eine Exmatrikulation (Abmeldung von der Hochschule) kann auf eigenen Wunsch nur zum Ende des Semesters erfolgen. Die Hochschule exmatrikuliert von Amts wegen bei nicht vollzogener Rückmeldung zum Studium, wenn eine Prüfung endgültig nicht bestanden ist oder bei Grund- und Höchststudiendauerüberschreitung, wenn einem Härteantrag nicht stattgegeben wurde. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums wird ebenfalls eine Exmatrikulationsbescheinigung ausgestellt.
Gasthörer
Gasthörer dürfen auf Antrag ausgewählte Lehrveranstaltungen besuchen, sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. Gasthörer werden zu Prüfungen nicht zugelassen. Erbrachte Studienleistungen werden im Rahmen eines Studiengangs nicht anerkannt. Der Gasthörer hat keinen Studentenstatus. Der Antrag auf Erteilung der Gasthörerzulassung ist bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens beim Studentensekretariat zu stellen. Die Gasthörererlaubnis wird für jeweils ein Semester und nur für bestimmte Lehrveranstaltungen erteilt, wenn die festgesetzten Gebühren entrichtet sind.
Haftpflichtversicherung
Gegen Schäden im direkten Zusammenhang mit dem Studium ist man über das Studentenwerk haftpflichtversichert. Die Haftpflichtversicherung wird über den Beitrag bezahlt, der an das Studentenwerk entrichtet wird (Studentenwerksbeitrag).
Hilfsantrag
Wählt ein Bewerber in seinem Hauptantrag einen Studiengang, für den Zulassungszahlen festgesetzt sind, kann er noch zwei Hilfsanträge stellen, in denen er wünscht ersatzweise zugelassen zu werden. Handelt es sich allerdings um Studiengänge für die ebenfalls Zulassungszahlen festgesetzt sind, kommen die Hilfsanträge erst zum Tragen, wenn alle Hauptanträge aus diesem Studiengang zugelassen sind und noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Hilfsanträge werden also nachrangig nach den Hauptanträgen berücksichtigt. Die Hochschule Karlsruhe berücksichtigt die Hilfsanträge bei Bedarf automatisch. Gesonderte Ablehnungsbescheide werden für die Hilfsanträge nicht zugestellt.
Hochschul-bzw. Studiengangswechsel
Beim Wechsel einer Hochschule bzw. eines Studiengangs sollte man sich frühzeitig informieren, ob dieser Wechsel überhaupt stattfinden kann. Ein Zulassungshindernis liegt dann vor, wenn man im gleichen oder in einem vergleichbaren Studiengang den Prüfungsanspruch bereits verloren hat und ein Weiterstudium an der früheren Hochschule bzw. im früheren Studiengang nicht mehr möglich ist. Studienbewerber, die bis zum Bewerbungsschluss noch im gleichen Studiengang an der gleichen Hochschulart eingeschrieben sind, dürfen nur in einem höheren Semester das Studium fortführen, da diese Bewerber nicht mehr als Studienanfänger zu betrachten sind. Ein Fachwechsel nach dem 3. Fachsemester bringt meist Probleme bei der BAföG-Förderung mit sich. Bei ausländischen Studierenden kann es Schwierigkeiten mit der Aufenthaltserlaubnis geben.
Hochschulführer/Vorlesungsverzeichnis
Jedes Semester veröffentlicht die Hochschule Karlsruhe den Hochschulführer (Kostenbeitrag € 2,50), aus dem die Lehrveranstaltungen der Studiengänge ersichtlich sind. Außerdem sind darin Adressen und Telefonnummern der Fakultäten, Institute, Dozenten, Hochschulverwaltung und Serviceeinrichtungen samt Öffnungszeiten zu finden.
I-N
Immatrikulation
Mitglied einer Hochschule – mit allen Rechten und Pflichten, die Studierende üblicherweise haben – wird man mit der Einschreibung bzw. Immatrikulation.
Die Immatrikulation erfolgt über die Studentische Abteilung, wenn alle geforderten Unterlagen (lt. Zulassungsbescheid) vorgelegt wurden. Dies sind u. a. die Bezahlung der Semestergebühren, der Nachweis der Krankenversicherung, bei ausländischen Studierenden die Aufenthaltserlaubnis und die deutsche Sprachprüfung (DSH oder TestDaF).
Krankenversicherung
Immatrikulationsvoraussetzung für ein Studium ist der Nachweis einer Krankenversicherung. Für die Immatrikulation muss die Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende oder bei privater Krankenversicherung eine Befreiungsbescheinigung vorgelegt werden.
Informationen über die gesetzliche und private Krankenversicherung in Deutschland erhalten Sie auch über das unabhängige 1A Verbraucherportal.
Leistungspunkte
Als Maßeinheit für den Studienaufwand gehören zu den Bachelor- und Masterstudiengängen Leistungspunkte (credits). Diese werden nach dem ECTS – dem European Credit Transfer System – vergeben und dienen der wechselseitigen Anerkennung von Studienleistungen in Europa. Hier wird nicht allein die Dauer der Teilnahme an Lehrveranstaltungen berücksichtigt, sondern es wird der gesamte Arbeitsaufwand, den eine Lehrveranstaltung erfordert, mit einbezogen.
Meisterzulassung
Zum Erhalt einer Hochschulzugangsberechtigung als Meister sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildung im erlernten Beruf, Fachschule im Sinne §14 des Schulgesetzes
- Teilnahme über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule
Module
Bachelor- und Masterstudiengänge setzen sich aus Modulen zusammen. Diese bestehen in der Regel aus zwei bis drei inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, die im Verlauf von einem oder zwei aufeinander folgenden Semestern absolviert werden. Ab Beginn des Studiums gehen die Noten aller Modulprüfungen (für deren Bestehen Leistungspunkte vergeben werden) in die Gesamtnote des Studienabschlusses ein.
Numerus Clausus (NC)/Zulassungsbeschränkung
Der NC beinhaltet die Zahl der Studienplätze eines Studiengangs, die pro Semester im Rahmen eines Vergabeverfahrens zur Verfügung stehen. Der NC-Wert ist der Wert des auf den Zulassungslisten letzten zugelassenen Bewerbers. Wenn mehr Bewerber als Studienplätze vorhanden sind, erfolgt die Zulassung über ein Auswahlverfahren. Trotz allem kann es vorkommen, dass alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, weil z. B. die Bewerberzahl nicht viel höher als die Zahl der Studienplätze ist. Oder dies kann auch vorkommen, wenn viele Zugelassene den Studienplatz nicht annehmen und ein Nachrückverfahren stattfinden muss, manchmal bis alle Bewerber zugelassen sind.
O-R
Online-Service (für Bewerber und Studierende)
Der Online-Service der Hochschule Karlsruhe hat mehrere Funktionen:
Für Studienbewerber die Online-Bewerbung, für Studierende die Notenansicht, Notenblatt einsehen, Prüfungsanmeldung sowie Bezahlung und Rückmeldung durchführen, Studienbescheinigungen und Datenkontrollblatt drucken sowie Adressänderung vornehmen.
Promotion
Das Promotionsrecht besitzen ausschließlich Universitäten. Zur Promotion wird in der Regel zugelassen, wer ein Masterstudiengang mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Masterabsolventen einer Fachhochschule erlangen also ein „direktes Promotionsrecht“ an der Universität. Für besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen soll in der Promotionsordnung der Universität als Zugangsvoraussetzung ein Eignungsfeststellungsverfahren vorgesehen werden. Die Kriterien hierfür wird durch die Universität geregelt. Interessierte Fachhochschulabsolventen, die keinen Masterstudiengang absolviert haben, müssen also dieses Eignungsfeststellungsverfahren vor der tatsächlichen Zulassung zur Promotion erfolgreich absolvieren.
Regelstudienzeit/Mindeststudienzeit
Regelstudienzeit nennt man die Gesamtzahl der Studiengangssemester, innerhalb derer ein Studiengang erfolgreich zu absolvieren ist. Diese wird durch die Studien-und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangss festgelegt.
Rückmeldung
Um das Studium fortzusetzen, müssen die Studierenden sich rechtzeitig zum folgenden Semester rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt per Online-Lastschrift pro Semester. Von der Studentischen Abteilung werden alle Studierende per E-Mail über die Rückmeldefristen informiert. Die Fristen sind auch im Terminplan der Hochschule zu finden. Eine verspätete Rückmeldung kostet zusätzliche Säumnisgebühren. Bei nicht erfolgter Rückmeldung wird eine Exmatrikulation ausgesprochen.
S-T
Semestergebühren/Studiengebühren
In Baden-Württemberg werden seit dem Sommersemester 2007 Studiengebühren in Höhe von 500 € pro Semester erhoben. Diese sollen allerdings zum Sommersemester 2012 durch die neue Landesregierung wieder abgeschafft werden. Außerdem sind je Semester eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 € und ein Studentenwerkbeitrag von z. Zt 62,70 € zu entrichten. Für Erst- und Neuimmatrikulierte entstehen zusätzliche Kosten für die Campus-Card in Höhe von 5 €.
Semesterticket / Studikarte des KVV in Karlsruhe
Der Studierendenausweis (Campus-Card) gilt zusammen mit der KVV-Bescheinigung (die bei Rückmeldung im Selbstbedienungsverfahren online ausgedruckt werden muss) täglich von 18.00 bis 5.00 Uhr als Fahrkarte für das gesamte KVV-Netz. Wer ganztägig fahren möchte, kann z. Zt. für 116,30 Euro die Studikarte erwerben. Sie ist unter Vorlage des Studierendenausweises und der KVV-Bescheinigung an den KVV-Kundenzentren und den DB-Bahnhöfen erhältlich.
Semesterwochenstunden
Der zeitliche Umfang der Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird mit Semesterwochenstunden (SWS) gemessen. Allerdings sind die Leistungspunkte, die den gesamten Arbeitsaufwand im Studium berücksichtigen, die wichtigere Maßeinheit.
Service-Center Studium und Lehre (SCSL)
Das Service-Center Studium und Lehre (SCSL) unterstützt Studierende der Hochschule Karlsruhe von Beginn an bei allen Studienschwierigkeiten, insbesondere aber bei der Vermittlung von Lerntechniken oder bei der Prüfungsvorbereitung. Darüber hinaus kümmert sich das SCSL um Verbesserungen der Studienbedingungen, etwa durch das Projekt „Erfolgreich starten“ oder als Vermittler bei Problemen zwischen Studierenden und Lehrenden. Zusätzlich umfasst die Tätigkeit des Service-Centers den Aufbau eines hochschulweiten Qualitätsmanagementsystems, das besonders den Studierenden zugute kommt.
Stipendiengeber
Einen Überblick über die elf vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützten Förderungswerke gibt es auf www.stipendiumplus.de.
Studentenwerke
Die regionalen Studentenwerke sind hochschulunabhängige Einrichtungen des öffentlichen Rechts mit vielfältigen Aufgaben zur Förderung der Studierenden und deren sozialen Absicherung.
Studienberatung
Für Studieninteressierte ist im allgemeinen die Studienberatung oder die Studentische Abteilung eine wichtige Anlaufstelle an der Hochschule.
Studienfinanzierung
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten zur Studienfinanzierung (außer BAföG). Seit dem Sommersemester 2007 hat man z. B. die Möglichkeit, unabhängig von der finanziellen Situation und unabhängig von Leistungskriterien bei der L-Bank einen Studienkredit für die Studiengebühren (500 € pro Semester) aufzunehmen. Da dieser Kredit im Gegensatz zu BAföG verzinst wird, sollte auf jeden Fall im Voraus geklärt werden, ob nicht doch eine BAföG-Förderung möglich ist.
Studienkredite
Fast alle Banken und Sparkassen bieten mittlerweile Studienkredite an, die meistens unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern gewährt werden.
Studieninformationen
Um Studieninformationen zu sammeln sollte man sich Zeit nehmen: Unter Studieren in Baden-Württemberg finden Sie nützliche Hinweise, ebenso auf den Seiten der Hochschule Karlsruhe. Das Land Baden-Württemberg informiert auf seinen Seiten ebenso umfassend zum Studium in Baden-Württemberg.
Studien-und Prüfungsordnung (SPO)
In den Studien- und Prüfungsordnungen werden die Regelungen für das Studium und die Prüfungen festgelegt. Die einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule Karlsruhe finden Sie auf der Seite Downloads.
Studierendenvertretung
Der Allgemeine Studierendenausschuss ( AStA) ist in verschiedene Referate unterteilt. Er nimmt u. a. auch die offizielle Vertretung der Studierenden im Hochschulgremium, dem Senat, wahr.
Studium ohne Abitur
Bewerber die keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können an unserer Hochschule unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium aufnehmen.
Gesellen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um die Qualifikation für ein Hochschulstudium zu erwerben:
- zweijährige Berufsausbildung
- dreijährige Berufserfahrung
- fachlich entsprechender Bereich
- schriftlicher Nachweis eines Beratungsgespräches an einer Hochschule
- Eignungsprüfung an der Hochschule Konstanz oder eine vergleichbare Prüfung
Terminplan
Ein Studienhalbjahr wird als Semester bezeichnet. Das akademische Jahr besteht aus Winter- und Sommersemester. Das Wintersemester dauert vom 01. September bis 28. Februar, das Sommersemester vom 01. März bis 31. August. Das Semester gliedert sich in Vorlesungszeit, Prüfungszeit und vorlesungsfreie Zeit. Die Termine werden über den Terminplan der Hochschule Karlsruhe bekannt gegeben.
U-Z
Unfallversicherung
Bei einem Unfall während des Studiums wird die Schadensmeldung vom Studentenwerk an die gesetzliche Unfallversicherung weitergeleitet. Damit es keine Probleme gibt, sollte man den Unfallarzt darauf hinweisen, dass man im Studium ist.
Vorpraktikum/Praxissemester
In manchen grundständigen Studiengängen ist ein studienrelevantes Vorpraktikum Zulassungsvoraussetzung zum Studium; teilweise ist es möglich, dieses bis zum Ende des Grundstudiums nachzuholen. Bei den Bachelorstudiengängen ist (in der Regel im 5. Semester) ein Praktisches Studiensemester Studienbestandteil. Unterstützung bei der Suche nach Praxisstellen erhalten Sie über die Fakultätssekretariate oder das Career Center.
Wartezeit
Jedes volle Halbjahr seit dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung zählt als Wartezeit. Das gilt allerdings nur für die Halbjahre, während denen man nicht für ein Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben war oder ist. Ein berufsqualifizierender Abschluss außerhalb der Hochschule ist nicht wartezeitschädlich.
zib – Zentrum für Information und Beratung
Das Zentrum für Information und Beratung ist für die Beratung von Studienbewerbern sowie für Studierende in der Hochschulregion Karlsruhe zuständig.
Zulassungschancen
Viele Studiengänge unterliegen oft einem Numerus clausus, dadurch haben Bewerber mit einer relativ schlechten Hochschulzugangsberechtigung Sorgen um ihre Zulassungschancen. In diesem Fall sollte man Flexibilität bei der Orts- und Hochschulwahl zeigen, da die Nachfrage nach Studienplätzen sowie die Auswahlkriterien regional sehr unterschiedlich sein können.
Zulassungssatzungen
Die Zulassungssatzungen finden Sie auf unserer Homepage im Internet unter Downloads.
Zulassungsvoraussetzungen
Genauere Informationen hierüber finden Sie ebenfalls auf den Seiten Bewerbung und Beratung.
