Wie erfolgt eine Einschreibung?

Vom Bewerber zum Studierenden 

Nachdem eine Bewerberin oder ein Bewerber von der Hochschule eine Zulassung erhalten hat, muss sie oder er den Studienplatz annehmen und sich an der Hochschule einschreiben (immatrikulieren). Man wird immatrikuliert, wenn man die Semestergebühren entrichtet und den Immatrikulationsantrag mit den notwendigen Unterlagen unterschrieben an der Hochschule abgegeben hat.

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, ist man eingeschrieben und die Studienanfänger erhalten per Post ihren Studierendenausweis – die Campus-Card, auf der u. a. die Matrikelnummer zu finden ist. Mit dieser und dem Geburtsdatum kann man über die Online-Services sowohl die Studien- als auch die Bafögbescheinigung ausdrucken.

Wird der Studienplatz zurückgegeben, löscht oder exmatrikuliert die Hochschule den Studierenden aus der Studierendenliste. Ob die Semestergebühren dann erstattet werden, hängt vom Zeitpunkt ab, zu dem der Studienplatz zurückgegeben wurde.