Wie kann ich mein Studium finanzieren?
Fördermöglichkeiten für Studierende mit Kind
In Schwangerschafts- und Erziehungszeiten stehen Studierenden mit geringem Einkommen spezielle Hilfen zu. Beispielsweise ist auf Antrag eine Förderung durch die Bundesstiftung "Mutter und Kind" möglich. Im Falle eines Schwangerschaftskonflikts kann eine einmalige Hilfe von der Landesstiftung Familie in Not gewährt werden.
Zur Kinderbetreuung bietet das Studentenwerk Karlsruhe günstige Betreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren. Eine studentische Selbsthilfegruppe ist die Kinderkiste, die sich gegenseitig bei der Kinderbetreuung unterstützt. Ansprechpartnerin ist die Frauenreferentin des UStA . Darüber hinaus bieten auch die Kindertagesstätte Kronenstraße und das Haus Sonnensang Betreuungsplätze für Kinder von Studierenden an.
BAföG-Empfänger können auf Antrag einen monatlichen Vollzuschuss für die Betreuung eines bzw. mehrerer Kinder unter 10 Jahren erhalten. Wenn nachgewiesen werden kann, dass Schwangerschaft und Kindererziehung das Studium verzögern, verlängert sich zusätzlich die Förderungshöchstdauer.
Neben Kindergeldzahlungen, die man direkt nach der Geburt bei der jeweiligen Familienkasse beantragt, kann man ebenfalls direkt nach der Geburt ein Jahr lang, maximal jedoch 14 Monate, mit Elterngeld gefördert werden.
Im Anschluss an das Elterngeld können Studierende über die L-Bank Landeserziehungsgeld beantragen. Die Förderdauer beträgt zehn Monate. Bei der Berechnung der Förderung existieren Einkommensgrenzen. Bitte beachten Sie, dass das Landeserziehungsgeld ausläuft. Eine Förderung ist nur noch für Geburten/Adoptionen bis 30.09.2012 möglich.
Eltern haben zudem Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn die Mindesteinkommensgrenze von 600 Euro brutto für Alleinerziehende bzw. 900 Euro brutto für Paare und gleichzeitig die sich am Arbeitslosengeld II orientierte Höchsteinkommensgrenze eingehalten werden.
