Finanzierung
Möglichkeiten der Finanzierung
Die elterliche Unterstützung, die staatliche Förderung nach dem BAföG und eigene Arbeit sind in Baden-Württemberg die häufigsten Finanzierungsquellen für Studierende. Weitere Möglichkeiten der Finanzierung sind Darlehen, Kredite und Bildungsfonds sowie Stipendien.
Die nachstehende Links informieren Sie über die wichtigsten Studienfinanzierungsarten:
BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt unter dem Namen "BAföG", ist ein staatliches Bildungsförderprogramm, das neben Schülern und in der beruflichen Bildung insbesondere den Studierenden zugute kommt. Rund 27% aller Studierenden der Hochschule Karlsruhe haben im Studienjahr 2010 einen Förderantrag gestellt.
BAföG wird zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gewährt. Gefördert werden deutsche Studierende und diesen gleichgestellte im Bachelorstudium. Auch das sich daran anschließende Masterstudium kann gefördert werden, jedoch in der Regel kein Aufbau- und Ergänzungsstudium. Weitere Voraussetzungen zum BAföG-Bezug sind
- das Einkommen der Eltern,
- das Alter (Antragstellung ist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs im Bachelor bzw. des 35. Lebensjahrs im Master möglich),
- die Eignung durch Nachweis bisher erbrachter Studienleistungen nach dem vierten Semester.
Die Berechnung des Fördersatzes orientiert sich an einem abstrakten Bedarf, also an einer Summe, die ein durchschnittlicher Studierender zu einem bestimmten Zeitpunkt für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung benötigt. Der abstrakte Betrag beträgt derzeit maximal 670 Euro monatlich. Die Auszahlung hängt vom Einkommen und Vermögen des Studierenden sowie vom Einkommen der Eltern bzw. des Ehepartners ab. In seltenen Fällen wird BAföG elternunabhängig gewährt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn vor Beginn des Studiums eine mindestens dreijährige Ausbildung absolviert wurde und anschließend drei Jahre Erwerbstätigkeit folgten.
Was sollte beim BAföG zusätzlich beachtet werden?
- BAföG wird für eine Regelstudienzeit gewährt (Bachelor plus der direkt aufbauende Master).
- Fachwechsel sollten allerspätestens zu Beginn des dritten Semesters erfolgen, um den BAföG-Anspruch nicht zu gefährden. Bisherige Studienzeiten werden in Abhängigkeit von der Anerkennung bisheriger Leistungen im neuen Studiengang auf die maximale Förderungsdauer angerechnet. Bei einem ersten Fachwechsel bis zum zweiten Fachsemester kann dagegen nochmals eine komplette Regelstudienzeit gefördert werden.
- Ein Hochschulwechsel ist dann unproblematisch, wenn die bisherigen Studienleistungen an der neuen Hochschule anerkannt werden können. Ist dies nicht der Fall, kann es passieren, dass der sogenannte Leistungsnachweis (s.u.) nicht rechtzeitig erbracht wird und der BAföG-Anspruch somit während des Studiums erlischt.
- Nach Beginn des vierten Semesters müssen Studierende in der Regel nachweisen, dass die im Studiengang üblichen Leistungen alle erbracht wurden. Ist vor dem 3. Semester eine Zwischenprüfung vorgesehen, so muss der Leistungsnachweis bereits nach dem 2. Semester erbracht werden.
BAföG-Antragstellung
Ihren BAföG-Antrag sollten Sie unmittelbar nach Erhalt Ihrer Matrikelnummer stellen, also dann, wenn Sie sich sicher an der Hochschule eingeschrieben haben. Die Förderung erfolgt frühestens mit Beginn des Semesters (01.09. bzw. 01.03.). Dennoch gilt: Je früher Sie einen Antrag stellen, umso schneller kann dieser bearbeitet werden. Unter Umständen kann die Bearbeitung einige Monate in Anspruch nehmen. Selbstverständlich erhalten Sie sämtliche monatlichen Förderraten, die Ihnen nach Einreichen des Antrags zustehen, rückwirkend. Sollten Sie jedoch erst nach dem 01.09. bzw. 01.03. oder auch erst nach einem Semester BAföG beantragen, so ist eine rückwirkende Förderung bis zum Semesterbeginn Ihres ersten Studiensemesters nicht möglich, sondern immer nur bis zum Tag der Antragstellung. Der BAföG-Antrag wird beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Karlsruhe gestellt. Die Antragsstellung ist online möglich oder über spezielle Formulare zum Ausdrucken , die Sie ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen an das Amt für Ausbildungsförderung senden. Wenn Sie gefördert werden können, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, auf dem Ihr Förderzeitraum und der Bewilligungszeitraum stehen. Bitte denken sie daran, rechtzeitig vor Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums einen Folgeantrag zu stellen, damit Ihre Förderung nahtlos weiter laufen kann.
Auslands-BAföG
BAföG kann auch für Auslandsaufenthalte während des Studiums gezahlt werden. Innerhalb der EU und der Schweiz kann ein komplettes Studium gefördert werden, ansonsten maximal ein Jahr, in seltenen Fällen maximal zweieinhalb Jahre. Voraussetzung der Förderung ist, dass Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden, zumindest teilweise auf das Studium in Karlsruhe anrechenbar sind. An der Hochschule Karlsruhe erfolgt in der Regel ein sog. Learning Agreement mit dem Auslandskoordinator Ihres Studiengangs.
Wer in Deutschland kein BAföG erhält, kann aufgrund höherer Fördersätze unter Umständen für einen Auslandsaufenthalt dennoch gefördert werden. Für die Bearbeitung der Anträge sind nureinige Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. Eine frühzeitige Antragstellung (mindestens ein halbes Jahr im Voraus) ist empfehlenswert.
Stipendien
Um mit einem Stipendium gefördert werden zu können, sollte man nicht nur gute bis sehr gute Leistungen vorweisen, sondern sich auch politisch oder sozial engagieren. Das kann auch in Gremien der Hochschule, etwa in der Fachschaft oder beim AStA, der Fall sein. Natürlich muss man nicht immer eine 1 vorm Komma haben oder an einer Universität studieren: Gerade in jüngerer Zeit legen die Stiftungen für Studierende der HAW neue Förderprogramme auf. Häufig fördern Stiftungen Studierende nicht nur finanziell, sondern auch ideell über die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen oder den Aufbau wertvoller Kontakte durch den regelmäßigen Austausch in gemeinsamen Veranstaltungen. Für die großen nationalen Förderungswerke gilt folgendes zu beachten:
- Man sollte sich für die Stiftung entscheiden, die am besten zur eigenen Person passt. Deshalb ist es wichtig, sich gründlich über die Stiftungen zu informieren.
- Wichtig ist auch die sorgfältige Bearbeitung der Bewerbung, um nicht bereits durch Formfehler aus dem Verfahren auszuscheiden.
- Eine genaue Beratung zu Bewerbung, Auswahlgespräch und für Zusatzinformationen ist hilfreich. An der Hochschule gibt es mit den Career Services eine Anlaufstelle, die konkrete Fragen zu den einzelnen Stiftungen mit Ihnen klärt. Für einige Stiftungen gibt es Vertrauensdozenten an der Hochschule. Diese sind im einzelnen:
Friedrich-Ebert-Stiftung: Prof. Krämer, E-Mail: hagen.kraemer[at]hs-karlsruhe.de; Prof. Haneke; E-Mail: uwe.haneke[at]hs-karlsruhe.de
Friedrich-Naumann-Stiftung: Prof. Henning, E-Mail: p.henning[at]medialab-karlsruhe.de . - Einige Stiftungen verlangen zur Bewerbung Empfehlungsschreiben und/oder Gutachten, z.B. durch die Dozenten der Hochschule.
- Zur Vorbereitung auf ein im Anschluss an die Bewerbung stattfindendes Auswahlgespräch hilft es oft, sich das Seminarprogramm und die Stiftungsziele näher zu betrachten.
- Eine Bewerbung sollte maximal drei, besser vier Semester vor Studienende eingereicht werden, im Masterstudium also je nach Regelstudienzeit spätestens am Ende des 1. Semesters, besser jedoch vor Studienbeginn.
- Oftmals gibt es eine Altersgrenze, die zwischen 30 und 32 Jahren schwankt.
- Gefördert werden können auch BAföG-Empfänger sowie in seltenen Fällen ausländische Studierende.
- Die finanzielle Förderung orientiert sich ganz überwiegend an der BAföG-Gesetzgebung. Zusätzlich gibt es ein monatliches Büchergeld von 150 Euro. Wer also keine Grundförderung erhält, kann zumindest Büchergeld bekommen.
Links zum Thema Stipendien
- Portal der 12 nationalen Begabtenförderungswerke
- Stipendien für beruflich Qualifizierte
- Portal des nationalen Deutschlandstipendiums
Ansprechpartnerin der Hochschule Karlsruhe - Stipendiensuche beim Bundesverband Deutscher Stiftungen
- Förderprogramme für Studienaufhalte im Ausland
- Förderung eines Praktischen Sudiensemesters im Ausland
- Interview des Deutschlandfunks zur Info-Veranstaltung "Stipendium!" am 03.11.2011 an der Hochschule Karlsruhe
- Beitrag des Hochschulradios "Hörbar"zur Info-Veranstaltung "Stipendium!" am 03.11.2011
Studienkredite, Darlehen und Bildungsfonds
Die verzinslichen Kreditangebote für Studierende dienen der Ergänzung, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht mehr ausreichen. Zur Vollfinanzierung eines Studiums sind sie in der Regel nicht geeignet, da ein teilweise nicht unerhebliches Verschuldungsrisiko existiert. Bevor ein Kredit beantragt wird, sollten folgende Schritte berücksichtigt werden:
- Stellen Sie einen Haushaltsplan auf und ermitteln Sie Ihren monatlichen Finanzierungsbedarf.
- Vergleichen Sie die Angebote, z.B. über den jährlich erscheinenden CHE-Studienkredit-Test .
- Prüfen Sie, ob das Angebot eine Verschuldungsgrenze hat.
- Gehen Sie gut vorbereitet in das zum Kreditabschluss notwendige Bankberatungsgespräch. Kreditkonditionen sind bei privaten Anbietern nicht selten verhandelbar.
- Achten Sie auf Flexibilität, damit Sie im Falle eines Auslandsemesters, aber auch bei Fachwechsel und/oder Studienortwechsel nicht ohne Förderung zurechtkomen müssen.
- Zur Zinskalkulation sind Verträge mit festen Zinsen attraktiver als mit variablen. Auch sollten die Auszahlbeträge fest sein und die Zinsen gestundet, damit Sie nicht zu Studienende mit weniger Geld auskommen müssen als zu Studienbeginn.
- Besonders wichtig ist die Frage nach der Karenzzeit: Wie lange nach Beendigung der Förderung haben Sie Zeit, bis Sie mit der Rückzahlung beginnen müssen.
- Für die Rückzahlung ist der Effektivzinssatz entscheidend, nicht der oftmals veröffentlichte und etwas niedriger liegende Nominalzinssatz.
Das Studentenwerk Karlsruhe bietet zinslose bzw. sehr zinsgünstige Kurzfrist- bzw. Studienabschlussdarlehen an. Wichtig ist, dass man Bürgen nachweisen kann, die in der Rückzahlungsphase notfalls für die Schuldensumme aufkommen.
Die Förderung über Bildungsfonds stellt eine Alternative zu Studienkrediten dar, denn die Auszahlung ist unverzinslich. Allerdings verpflichtet sich der Studierende, im Anschluss an sein Studium einen festen Prozentsatz seines Bruttoeinkommens über mehrere Jahre hinweg an den Fonds zurückzuzahlen. Die reale Höhe der Rückzahlung steigt mit der Höhe des Bruttoeinkommens. Vielverdiener zahlen somit absolut mehr zurück als Personen mit geringem Einkommen. Die Höhe der Rückzahlungen kann damit durchaus die der Förderung überschreiten. Allerdings wird in der Regel eine Gehaltsobergrenze festgelegt. Zudem müssen Absolventen bei dauerhafter Erwerbslosigkeit oder Berufsunfähigkeit nichts zurückzahlen. Ein entscheidender Nachteil der Bildungsfonds: Oft verlangen die Anbieter den Abschluss einer Risikolebensversicherung oder einer Restschuldversicherung. Deren monatliche Raten werden von der Fördersumme laufend abgezogen.
Nebentätigkeiten
Um einen Nebenjob kommen viele Studierende nicht herum. Dabei müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Wer nebenher arbeitet, sollte beachten, dass dies unter Umständen Auswirkungen auf BAföG-Bezüge hat. Anrechnungsfrei bleiben Einkünfte bis zu 400 Euro monatlich.
- Wer Einkommen über dem eines 400 Euro-Jobs bezieht, wird sozialversicherungspflichtig.
- Auch Praktika, die nicht in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen sind, gelten ab einer Vegütung von mehr als 400 Euro im Monat als sozialversicherungspflichtig.
- Für Studierende gibt es Grenzen für die Anzahl der Tage, die sie während des Semesters arbeiten dürfen, ohne als normaler Arbeitnehmer zu gelten. Diese liegen derzeit bei zwei Monaten regulärer Arbeit am Stück oder insgesamt 50 Tagen im Jahr. Auch muss die wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden liegen.
- Da das Studium an der Hochschule ein Vollzeitstudium ist, empfiehlt es sich, die Höhe der Arbeitszeit pro Woche genau zu planen. Um einen guten Übergang von der Schule in die Hochschule zu schaffen, sollte in den ersten Semestern auf Nebenjobs verzichtet werden, soweit dies für den Einzelnen möglich ist.
- Eine typische Beschäftigung Studierender ist die der studentischen Hilfskraft (sog. HiWi). Einen Überblick zu Stellenangeboten in und außerhalb der Hochschule liefern die Career Services . Auch das Studentenwerk bietet eine kostenlose Jobbörse .
Wohngeld
Wer keinen BAföG-Anspruch (mehr) hat, weil dieser durch einen späten Fachwechsel, fehlende Leistungsnachweise oder Beendigung der Förderungshöchstdauer verloren ging bzw. weil man über 30 ist, wer zudem keinen Nebenjob findet und auch nicht über ein Stipendium gefördert wird, für den besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Auch Studierende, die ein Darlehen nach BAföG erhalten, sind wohngeldberechtigt. Ebenso ist dies der Fall, wenn Studierende Kinder haben und mit diesen in einem Haushalt leben. Allerdings dürfen die Kinder dann keine anderen sozialen Hilfen des Staats erhalten. Die Chancen auf Wohngeld stehen nicht schlecht, wenn der Studierende über ein geringes monatliches Einkommen verfügt; dazu gehört z.B. auch Elternunterhalt. Andererseits darf ein Haushalt eine monatliche Einkommensgrenze nicht überschreiten; diese liegt derzeit bei 870 Euro. Die Antragstellung erfolgt bei derjenigen Behörde, die für den Ort, in dem man lebt, zuständig ist. Wohnt man z.B. in Karlsruhe im Stadtgebiet, so ist das Liegenschaftsamt zuständige Behörde, lebt man im Landkreis Karlsruhe, so ist das Landratsamt Ansprechpartner. Detaillierte Informationen zum Wohngeld liefert das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung .
Studieren mit Kind
In Schwangerschafts- und Erziehungszeiten stehen Studierenden mit geringem Einkommen spezielle Hilfen zu. Beispielsweise ist auf Antrag eine Förderung durch die Bundesstiftung "Mutter und Kind" möglich. Im Falle eines Schwangerschaftskonflikts kann eine einmalige Hilfe von der Landesstiftung Familie in Not gewährt werden.
Zur Kinderbetreuung bietet das Studentenwerk Karlsruhe günstige Betreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren. Eine studentische Selbsthilfegruppe ist die Kinderkiste, die sich gegenseitig bei der Kinderbetreuung unterstützt. Ansprechpartnerin ist die Frauenreferentin des UStA . Darüber hinaus bieten auch die Kindertagesstätte Kronenstraße und das Haus Sonnensang Betreuungsplätze für Kinder von Studierenden an.
BAföG-Empfänger können auf Antrag einen monatlichen Vollzuschuss für die Betreuung eines bzw. mehrerer Kinder unter 10 Jahren erhalten. Wenn nachgewiesen werden kann, dass Schwangerschaft und Kindererziehung das Studium verzögern, verlängert sich zusätzlich die Förderungshöchstdauer.
Neben Kindergeldzahlungen, die man direkt nach der Geburt bei der jeweiligen Familienkasse beantragt, kann man ebenfalls direkt nach der Geburt ein Jahr lang, maximal jedoch 14 Monate, mit Elterngeld gefördert werden.
Im Anschluss an das Elterngeld können Studierende über die L-Bank Landeserziehungsgeld beantragen. Die Förderdauer beträgt zehn Monate. Bei der Berechnung der Förderung existieren Einkommensgrenzen.
Eltern haben zudem Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn die Mindesteinkommensgrenze von 600 Euro brutto für Alleinerziehende bzw. 900 Euro brutto für Paare und gleichzeitig die sich am Arbeitslosengeld II orientierte Höchsteinkommensgrenze eingehalten werden.
Vergünstigungen
Während des Studiums kann man einige finanzielle Vorzüge genießen. Bei Vorlage der Campus-Card erhalten Sie ermäßigten Eintritt in Museen, Theatern, Kinos oder Schwimmbädern. Abos für Zeitungen oder Fachmagazine sind bis zu 40% ermäßigt. Für Erstsemester ist das Kulturscheckheft des Studentenwerks lukrativ, denn es enthält Gutscheine im Wert von mehreren hundert Euro für Karlsruher Kultureinrichtungen. BAföG-Empfänger sind auf Antrag von den GEZ-Gebühren befreit. PC-Software ist oft zu reduzierten Studierendenpreisen zu haben. Das Semesterticket bietet die Möglichkeit, für derzeit 122, 10 Euro ein halbes Jahr lang das gesamte Netz des KVV zu nutzen. Ebenso ist es möglich, ein Anschlussticket für die angrenzenden Verkehrsverbünde zu erwerben. Mit dem deutsch-französischen Studierendenausweis und der Carte Culture für die Elsass-Region können Sie das nahe gelegene Frankreich erkunden. Die Ausweise erhalten Sie beim Studentenwerk . Mit dem Internationalen Studierendenausweis kann man in derzeit 118 Ländern mehr als 40.000 Vergünstigungen bei Flügen, Unterkünften und Eintrittspreisen in Anspruch nehmen. Wer seinen Erstwohnsitz nach Karlsruhe verlegt, bekommt ein Semesterticket gratis, Einkaufsgutscheine im Wert von 50 Euro und hat die Möglichkeit, an der Verlosung um ein "Studi-Bike" teilzunehmen.
