BAföG
Staatliche Förderung durch das BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt unter dem Namen "BAföG", ist ein staatliches Bildungsförderprogramm, das neben Schülern und in der beruflichen Bildung insbesondere den Studierenden zugute kommt. Rund 27 % aller Studierenden der Hochschule Karlsruhe haben im Studienjahr 2010 einen Förderantrag gestellt.
BAföG wird zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gewährt. Gefördert werden deutsche Studierende und diesen gleichgestellte im Bachelorstudium. Auch das sich daran anschließende Masterstudium kann gefördert werden, jedoch in der Regel kein Aufbau- und Ergänzungsstudium. Weitere Voraussetzungen zum BAföG-Bezug sind
- das Einkommen der Eltern,
- das Alter (Antragstellung ist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs im Bachelor bzw. des 35. Lebensjahrs im Master möglich),
- die Eignung durch Nachweis bisher erbrachter Studienleistungen nach dem vierten Semester.
Fördersumme
Die Berechnung des Fördersatzes orientiert sich an einem abstrakten Bedarf, also an einer Summe, die ein durchschnittlicher Studierender zu einem bestimmten Zeitpunkt für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung benötigt. Der abstrakte Betrag beträgt derzeit maximal 670 Euro monatlich. Die Auszahlung hängt vom Einkommen und Vermögen des Studierenden sowie vom Einkommen der Eltern bzw. des Ehepartners ab. In seltenen Fällen wird BAföG elternunabhängig gewährt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn vor Beginn des Studiums eine mindestens dreijährige Ausbildung absolviert wurde und anschließend drei Jahre Erwerbstätigkeit folgten.
Studiennachweis
BAföG wird für eine Regelstudienzeit gewährt (Bachelor plus der direkt aufbauende Master).
Fachwechsel sollten allerspätestens zu Beginn des dritten Semesters erfolgen, um den BAföG-Anspruch nicht zu gefährden. Bisherige Studienzeiten werden in Abhängigkeit von der Anerkennung bisheriger Leistungen im neuen Studiengang auf die maximale Förderungsdauer angerechnet. Bei einem ersten Fachwechsel bis nach dem dritten Fachsemester kann dagegen nochmals eine komplette Regelstudienzeit gefördert werden.
Ein Hochschulwechsel ist dann unproblematisch, wenn die bisherigen Studienleistungen an der neuen Hochschule anerkannt werden können. Ist dies nicht der Fall, kann es passieren, dass der sogenannte Leistungsnachweis (s.u.) nicht rechtzeitig erbracht wird und der BAföG-Anspruch somit während des Studiums erlischt.
Nach Beginn des vierten Semesters müssen Studierende in der Regel nachweisen, dass die im Studiengang üblichen Leistungen alle erbracht wurden. Ist vor dem 3. Semester eine Zwischenprüfung vorgesehen, so muss der Leistungsnachweis bereits nach dem 2. Semester erbracht werden.
Antragsstellung
Ihren BAföG-Antrag sollten Sie unmittelbar nach Erhalt Ihrer Matrikelnummer stellen, also dann, wenn Sie sich sicher an der Hochschule eingeschrieben haben. Die Förderung erfolgt frühestens mit Beginn des Monats, in dem im jeweiligen Semester Vorlesungen stattfinden (01.10. bzw. 01.03.). Dennoch gilt: Je früher Sie einen Antrag stellen, umso schneller kann dieser bearbeitet werden. Unter Umständen kann die Bearbeitung einige Monate in Anspruch nehmen. Selbstverständlich erhalten Sie sämtliche monatlichen Förderraten, die Ihnen nach Einreichen des Antrags zustehen, rückwirkend. Sollten Sie jedoch erst nach dem 01.10. bzw. 01.03. oder auch erst nach einem Semester BAföG beantragen, so ist eine rückwirkende Förderung bis zum Semesterbeginn Ihres ersten Studiensemesters nicht möglich, sondern immer nur bis zum Tag der Antragstellung.
Der BAföG-Antrag wird beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Karlsruhe gestellt. Die Antragsstellung ist online möglich oder über spezielle Formulare zum Ausdrucken, die Sie ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen an das Amt für Ausbildungsförderung senden. Wenn Sie gefördert werden können, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, auf dem Ihr Förderzeitraum und der Bewilligungszeitraum stehen. Bitte denken sie daran, rechtzeitig vor Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums einen Folgeantrag zu stellen, damit Ihre Förderung nahtlos weiter laufen kann.
Auslands-BAföG
BAföG kann auch für Auslandsaufenthalte während des Studiums gezahlt werden. Innerhalb der EU und der Schweiz kann ein komplettes Studium gefördert werden, ansonsten maximal ein Jahr, in seltenen Fällen maximal zweieinhalb Jahre. Voraussetzung der Förderung ist, dass Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden, zumindest teilweise auf das Studium in Karlsruhe anrechenbar sind. An der Hochschule Karlsruhe erfolgt in der Regel ein sog. Learning Agreement mit dem Auslandskoordinator Ihres Studiengangs.
Wer in Deutschland kein BAföG erhält, kann aufgrund höherer Fördersätze unter Umständen für einen Auslandsaufenthalt dennoch gefördert werden. Für die Bearbeitung der Anträge sind nur einige Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. Eine frühzeitige Antragstellung (mindestens ein halbes Jahr im Voraus) ist empfehlenswert.
