Nebentätigkeiten

Neben dem Studium arbeiten

Um einen Nebenjob kommen viele Studierende nicht herum. Dabei müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Wer nebenher arbeitet, sollte beachten, dass dies unter Umständen Auswirkungen auf BAföG-Bezüge hat. Anrechnungsfrei bleiben Einkünfte bis zu 400 Euro monatlich.
  • Wer Einkommen über dem eines 450 Euro-Jobs bezieht, wird sozialversicherungspflichtig.
  • Seit Januar 2013 gilt die Sozialversicherungspflicht auch bei einem 450 Euro-Job (Rentenversicherung), allerdings kann man sich auf Antrag davon befreien lassen.
  • Auch Praktika, die nicht in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen sind, gelten ab einer Vergütung von mehr als 450 Euro im Monat als sozialversicherungspflichtig.
  • Studierende im Werkstudentenverhältnis sind nur rentenversicherungspflichtig.
  • Für Studierende gibt es Grenzen für die Anzahl der Tage, die sie während des Semesters arbeiten dürfen, ohne als normaler Arbeitnehmer zu gelten. Diese liegen derzeit in der Regel bei zwei Monaten regulärer Arbeit am Stück oder insgesamt 50 Tagen im Jahr. Auch muss die wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden liegen bzw. weniger als 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden.
  • Da das Studium an der Hochschule ein Vollzeitstudium ist, empfiehlt es sich, die Höhe der Arbeitszeit pro Woche genau zu planen. Um einen guten Übergang von der Schule in die Hochschule zu schaffen, sollte in den ersten Semestern auf Nebenjobs verzichtet werden, soweit dies für den Einzelnen möglich ist.
  • Eine typische Beschäftigung Studierender ist die der studentischen Hilfskraft (sog. HiWi). Einen Überblick zu Stellenangeboten in und außerhalb der Hochschule liefern die Career Services . Auch das Studentenwerk bietet eine kostenlose Jobbörse .