Wohngeld

Wohngeld als finanzielle Unterstützung

Wer keinen BAföG-Anspruch (mehr) hat, weil dieser durch einen späten Fachwechsel, fehlende Leistungsnachweise oder Beendigung der Förderungshöchstdauer verloren ging bzw. weil man über 30 ist, wer zudem keinen Nebenjob findet und auch nicht über ein Stipendium gefördert wird, für den besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Auch Studierende, die ein Darlehen nach BAföG erhalten, sind wohngeldberechtigt. Ebenso ist dies der Fall, wenn Studierende Kinder haben und mit diesen in einem Haushalt leben. Allerdings dürfen die Kinder dann keine anderen sozialen Hilfen des Staats erhalten.

Die Chancen auf Wohngeld stehen nicht schlecht, wenn der Studierende über ein geringes monatliches Einkommen verfügt; dazu gehört z.B. auch Elternunterhalt. Andererseits darf ein Haushalt eine monatliche Einkommensgrenze nicht überschreiten; diese liegt derzeit bei 870 Euro. Die Antragstellung erfolgt bei derjenigen Behörde, die für den Ort, in dem man lebt, zuständig ist. Wohnt man z.B. in Karlsruhe im Stadtgebiet, so ist das Liegenschaftsamt zuständige Behörde, lebt man im Landkreis Karlsruhe, so ist das Landratsamt Ansprechpartner. Detaillierte Informationen zum Wohngeld liefert dasBundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.