
Zulassungsvoraussetzungen
Die Qualifikation für das Hochschulstudium wird durch die
allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
- die Verleihung der Fachhochschulreife in einem Berufskolleg nach § 12 des Schulgesetzes
- den erfolgreichen Abschluss der letzten Klasse einer Fachoberschule
- den Nachweis einer gleichwertigen Vorbildung
- die Hochschulzugangsberechtigung für besonders qualifizierte Berufstätige (BerufsHZVO)
nachgewiesen.
Vorpraktikum
Immatrikulationsvoraussetzung in einigen Bachelorstudiengängen ist außerdem ein Vorpraktikum. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte unserer PDF-Übersicht. Die Vorpraktikumsnachweise können bis zum Ende des Grundstudiums nachgereicht werden.
Studentische Abteilung
Studentische Abteilung
Öffnungszeiten:
Mo. – Do.: 8–15.30 Uhr
Fr.: 8–14.20 Uhr
Geb. R, Erdgeschoss
Moltkestr. 30,
76133 Karlsruhe
E-Mail
studieninfo @hs-karlsruhe.de
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Ansprechpartner zu den Ansprechpartnern für die einzelnen Studiengänge
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Zulassungssatzungen Bestimmungen für die Zulassung zu den Studiengängen