Infos für ausländische Bewerber
Bewerber aus Nicht-EU-Ländern
Studienbewerber, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen ihre im Heimatland erbrachte Hochschulzugangsberechtigung über das Studienkolleg in Konstanz (ASK-Konstanz) anerkennen lassen. Dieses Ausländerstudienkolleg legt auch fest, ob eine Feststellungsprüfung und eine Sprachprüfung notwendig sind. Im Zulassungsverfahren werden Nicht-EU-Bürger auf der Ausländerliste geführt. Dort können 8 % der Studienplätze an sie vergeben werden. Bei den Masterstudiengängen sind grundsätzlich keine speziellen Ausländerquoten vorgesehen. Dort wird die Einreihung nach der Qualifikation in den Zulassungslisten vorgenommen. Die Bescheinigungen des ASK-Konstanz sollten grundsätzlich zusammen mit der Bewerbung an der Hochschule Karlsruhe innerhalb der Bewerbungsfrist vorliegen. Falls bis zu diesem Termin die Bescheinigung des ASK-Konstanz nicht mitgeliefert werden kann, besteht die Möglichkeit, diese nachzureichen. Die form- und fristgerechte Bewerbung ist allerdings zu den Ausschlussfristen auf jeden Fall notwendig.
Regelung für mongolische und chinesische Studienbewerber
Mongolische und chinesische Studienbewerber müssen dem ASK-Konstanz auch die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle der deutschen Botschaft (Botschaft Peking) über die erbrachten Leistungen vorlegen APS (nicht für Masterstudiengänge).
Nachweis von Deutschkenntnissen
Die wichtigsten Prüfungen, mit denen ausländische Bewerber ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können, sind der TestDaF und die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH). Der TestDaF wird weltweit durchgeführt, die DSH kann z. B. in Konstanz abgelegt werden. Berechtigt zum Studium sind bei TestDaF ein Durchschnitt mit mindestens TDN 4 in allen vier Prüfungsteilen. DSH 2 oder 3 berechtigt zur uneingeschränkten Studierfähigkeit. DSH 1 berechtigt nicht zu einem Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg. (Rechtsgrundlage ist § 60 LHG i.V.m. der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen und Verwaltungsvorschrift des Wissenschaftsministeriums über die Gleichwertigkeit von ausländischen Bildungsnachweisen). Weitere Infos und Formulare finden Sie auf der Homepage des ASK-Konstanz.
Nachweis von Englischkenntnissen
Die englischsprachigen Masterstudiengänge Sensor Systems Technology und Geomatics sind die einzigen Studiengänge, die in englischer Sprache unterrichtet werden. Für die Zulassung ist auch ein Nachweis der englischen Sprachkenntnisse durch einen bestandenen Toefl-Test notwendig.
Bildungsinländer
Studienbewerber, die nicht aus der EU kommen, aber die Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben (sogenannte „Bildungsinländer”), werden im Zulassungsverfahren wie Deutsche behandelt.
Studentische Abteilung
Studentische Abteilung
Öffnungszeiten:
Mo. – Do.: 8–15.30 Uhr
Fr.: 8–14.20 Uhr
Geb. R, Erdgeschoss
Moltkestr. 30,
76133 Karlsruhe
E-Mail
studieninfo @hs-karlsruhe.de
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Ansprechpartner zu den Ansprechpartnern für die einzelnen Studiengänge
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Zulassungssatzungen Bestimmungen für die Zulassung zu den Studiengängen