Infos für Deutsche mit ausländischer HZB
Deutsche Staatangehörige, die im Ausland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen diese durch das Regierungspräsidium Stuttgart anerkennen lassen. Diese Anerkennung sollte bis zum Bewerbungsschluss an der Hochschule eingereicht werden.
Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7 Schule und Bildung
Anerkennungsstelle
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Telefon: 0711/904-40-700
Studentische Abteilung
Studentische Abteilung
Öffnungszeiten:
Mo. – Do.: 8–15.30 Uhr
Fr.: 8–14.20 Uhr
Geb. R, Erdgeschoss
Moltkestr. 30,
76133 Karlsruhe
E-Mail
studieninfo @hs-karlsruhe.de
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Ansprechpartner zu den Ansprechpartnern für die einzelnen Studiengänge
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Zulassungssatzungen Bestimmungen für die Zulassung zu den Studiengängen